
Der Haakjöringsköd-Fall als klassisches Beispiel für den juristischen Grundsatz "Falsa demontratio non nocet". Eine kritische Diskussion
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: „Falsa demonstratio non nocet“ und „Auslegung vor Anfechtung“ – jeder Erstsemesterstudent der Rechtswissenschaft kennt diese Grundsätze und verbindet sie direkt mit dem sogena...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: „Falsa demonstratio non nocet“ und „Auslegung vor Anfechtung“ – jeder Erstsemesterstudent der Rechtswissenschaft kennt diese Grundsätze und verbindet sie direkt mit dem sogena...
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