
Der Wiederaufnahmeantrag in Strafsachen zugunsten des Verurteilten (§ 359 Nr. 5 StPO)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Urteil ist rechtskräftig." Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,0 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Strafverteidigung in der Hauptverhandlung, Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Urteil ist rechtskräftig." Mit dieser Aussage wird Rechtsklarheit geschaffen. Ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich nicht mehr ...
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