leicht gemacht
Alle wichtigen Situationen
So wird der Test zum Kinderspiel
Theorie und Praxis erklärt
Fit für beide Prüfungen
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Alle Rechte vorbehalten
© by zsr Verlag OHG, Oldenburg
1. Auflage 2013
Herausgeber: zsr Verlag OHG, Oldenburg
Layout & Grafik: morbitzer media., Oldenburg
Bildnachweis: siehe Anhang Seite 117
ISBN 978-3-9422-9511-6
eISBN 978-3-942295-14-7
Die Benutzung dieses Buches und die Umsetzung der darin enthaltenen Informationen erfolgt ausdrücklich auf eigene Verantwortung. Der Verlag und auch die Autoren können für etwaige Unfälle und Schäden jeder Art keine Haftung übernehmen. Dieses Buch dient lediglich zur Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Prüfungen zum sogenannten Hundeführerschein für Hundehalter (Sachkunde für Hundehalter nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden laut NHundG § 3). Eine Garantie für das erfolgreiche Bestehen nach dem Lesen dieses Buches kann der Verlag nicht übernehmen. Die Informationen beziehen sich auf den Stand der Sachkundeprüfung in Niedersachsen 09/2013.
Zuerst einmal vielen Dank an unsere Bande: Torben, Dietje, Antonia, Maximiliane und Paula! Wir lieben Euch!
Vielen Dank auch an unser super Team von Ziemer&Falke. Ihr haltet uns immer perfekt den Rücken frei und meistert mit uns viele tolle Aufgaben - danke dafür! Ebenso geht ein dickes Dankeschön an Maik und Eike vom zsr Verlag für die sehr unkomplizierte Zusammenarbeit. Selbstverständlich auch vielen, vielen Dank an Richard, Hendrik und Birthe von DogCoaches.
Wir freuen uns auf weitere spannende Projekte in der Zukunft!
Vorwort
1.Generelles zum Hundeführerschein
Hintergrund und Entstehung
Die Idee des neuen Hundeführerscheins
Für wen und von wem?
Der grobe Ablauf der Prüfungen
2.Wissenswertes, nicht nur für die Theorieprüfung
Vor dem Hundekauf
Woher der Hund (nicht) kommen sollte
Die Lebensphasen des Welpen
Die Pubertät
So denken Hunde
So lernen Hunde
Konditionierung
Verstärker und Strafen
Die Körpersprache des Hundes lesen
Häufige Probleme und ihre Ursachen
Gesundheit
Anatomien - die Sinnesorgane
Die Rechtslage in Deutschland
3.Praktisches: die Vorbereitungen für den Alltag und für die Prüfung
Vorbereitung auf das Training
Der Hundeknigge - die wichtigsten Übungen
Sitz
Sitz - überall im Alltag
Platz
Abrufen - Jetzt richtig!
Das Verbotswort „Nein“ bzw. „Aus“
Leinenführigkeit
Ablauf der praktischen Prüfung
Anhang
Beispiel-Prüfungsfragen
Index
Der Hundeführerschein ist unter Hundehaltern in aller Munde. Zum 01.07.2013 ist er in Niedersachsen für jeden Hundehalter zur Pflicht geworden. Für jeden? Nein, nur für diejenigen, die keine eingetragene Hundehaltung in den letzten zwei Jahren nachweisen können.
Und genau hier starten die vielen Fragezeichen in den Köpfen der Hundehalter – aber auch in denen der Nicht-Hundehalter. Und wir sind erst am Anfang des Geschehens! Genau aus diesem Grund wollen wir mit diesem Buch sowohl Hundehalter als auch Hundetrainer rund um das Thema „Hundeführerschein“ unterstützen. Ihr bekommt von uns einen kompletten Ablauf und Überblick über alle wichtigen Themen und könnt dadurch stressfrei in die Prüfung gehen bzw. als Trainer auch stressfrei auf Prüfungen vorbereiten oder diese abnehmen.
Mittlerweile vergeht kein Tag, an dem wir nicht in unserer Hundeschule oder im Schulungszentrum für Hundetrainer ausführliche Auskünfte über den Hundeführerschein geben. Wir selbst arbeiten sozusagen „an der Front“ und bieten euch - gestaltet aus den vielen Fragen - einen tollen Ratgeber, durch den ihr selbst lernen und trainieren könnt. Ergänzend dazu haben wir euch eine DVD produziert. Auch diese hält einen umfassenden Überblick über die Themen und den Ablauf des Hundeführerscheins für euch parat. Das Schöne ist, dass ihr als Trainer sowohl das Buch als auch die DVD in euren Vorbereitungskursen einsetzen könnt.
Wir – Kristina Falke und Jörg Ziemer – arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich zusammen als Hundetrainer und betreiben das gemeinsame „Ziemer&Falke – Schulungszentrum für Hundetrainer“. Obwohl – oder vielleicht auch weil – wir beide so verschieden sind, bilden wir eine prima Ergänzung zueinander!
Uns ist es wichtig, immer nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu arbeiten, und somit sind auch regelmäßige Fortbildungen für uns und unser stetig wachsendes Team selbstverständlich.
Unser Ziel ist es, aus Mensch und Hund ein „Spitzenteam“ zu machen. Dabei dogmatisieren wir nicht „DIE EINE“ Art, mit einem Hund zu trainieren, sondern definieren gutes Hundetraining so:
1.Der Hund soll Spaß beim Training haben!
2.Der Mensch soll Spaß beim Training haben!
3.Das Training soll erfolgreich sein!
Die beiden Inhaber des Ausbildungszentrums für Hundetrainer – Kristina Falke u. Jörg Ziemer.
Wenn ihr Fragen zu unserem Training oder generell zu unserer Arbeit habt, freuen wir uns über eure Kontaktaufnahme auf www.ziemerfalke.de. Gerne haben wir ein offenes Ohr für euch!
Eure Tina und euer Jörg
Viele lieben sie, aber nicht jeder mag sie: Hunde! Und genau aus diesem Konflikt zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern ist die Idee zum Hundeführerschein entstanden. Hundehalter sollen dabei ihre persönliche Sachkunde unter Beweis stellen.
Hundehalter und Nicht-Hundehalter treffen häufig aufeinander.
Aber wie kam es nun dazu? Wer darf einen Hundeführerschein als Gesetz erlassen?!
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darf dieses und hat es auch getan. Der Niedersächsische Landtag hat 2011 das Gesetz novelliert und damit unter §3 NHundG den sogenannten „Hundeführerschein“ ins Leben gerufen.
Auszug aus dem Gesetz
In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden nachzuweisen
Im praktischen Teil muss der Hundehalter dann zeigen, dass er diese Dinge auch im realen Leben beherrscht.
Von 2011 bis zum 01.07.2013 gab es eine Übergangszeit. Während dieser Zeit stellte sich nun jedoch heraus, dass noch nicht klar genug definiert wurde, welcher Hundeführerschein von der Gemeinde oder dem Land anerkannt wurde. Die politische Seite hatte eine genaue Definition noch nicht bekannt gegeben und auf der anderen Seite hatten viele Hundeschulen (zertifizierte als auch nicht-zertifizierte) ihren eigenen Hundeführerschein entworfen bzw. schon seit Jahren einen eigenen, nach dem sie arbeiteten. Die Begrifflichkeit „Hundeführerschein“ ist nicht geschützt. Bedeutet unterm Strich:
Es gab und gibt bereits in Niedersachsen mehr als 90 verschiedene Hundeführerscheine. Jeder davon wurde individuell nach eigenen Kriterien und eigenem Ermessen festgelegt – aber eine richtige Ordnung gab es nicht. Sprich, wir hätten auch einen Hundeführerschein nach Ziemer & Falke ins Leben rufen können. Ob dieser in den unterschiedlichen Gemeinden anerkannt worden wäre, ist allerdings fraglich.
Zusammen mit anderen Institutionen wurde eine Arbeitsgemeinschaft zur Herausgabe des Niedersächsischen Hundeführerscheins gegründet und so wurde festgelegt, welcher Hundeführerschein nun von der Stadt und der Gemeinde anerkannt wird - nämlich einzig und allein der Hundeführerschein mit folgender Bezeichnung: „Sachkunde für Hundehalter nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG §3)“
Mit diesem neuen Hundeführerschein sind wir jetzt auf der richtigen Spur, wenn es um die Frage geht, welcher Hundeführerschein abgelegt bzw. abgenommen werden soll.
Hinweis
Wenn ihr mit Hundeschulen in Kontakt tretet, um den Hundeführerschein abnehmen zu lassen, fragt nach, ob es sich um die „Sachkunde für Hundehalter nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG §3)“ handelt.
Nach langer Ausarbeitung wurde der „Hundeführerschein“ endlich verabschiedet.
Wenn eure Hundeschule diesen Test nicht abnehmen darf, könnt ihr euch auf der Seite des Landesministeriums die aktuelle Prüferliste herunterladen. Bitte nicht erschrecken! Die Listen sind zwar lang, aber nach Postleitzahlen sortiert. Den Link dorthin und weitere interessante Links findet ihr auf unserer Website:
http://www.der-neue-hundefuehrerschein.de/links/
Der Hundeführerschein wurde mehrere Jahre lang von Experten entwickelt und durchdacht. Er wurde danach ausgerichtet, dass es nur um die Überprüfung der Sachkunde des Hundehalters geht. Der Hundeführerschein ist nicht vergleichbar mit einem Wesenstest, der absolviert wird, um das Wesen des Hundes zu überprüfen.
Hinweis
Aufgrund der reinen Überprüfung der Sachkunde des Hundehalters kann der Hundeführerschein auch mit einem fremden Hund absolviert werden. Es muss nicht zwingend der eigene Hund sein.
Diese Fragen stellen sich mitunter viele Hundehalter – und wenn sie nicht ausgesprochen werden, dann denken sie wahrscheinlich dennoch darüber nach.
Den eigenen Hund verstehen und lenken können – das soll sichergestellt werden.
Wie zu Anfang des Buches schon erwähnt, leben wir nun einmal zwangsläufig in einer Gesellschaft von Hundefreunden und Nicht-Hundehaltern und wir müssen tagtäglich Rücksicht aufeinander nehmen, um nicht andauernd in Konflikte zu geraten.
Das bedeutet, dass Hundehalter:
respektvollen Umgang miteinander
Verantwortung ihrem eigenen Hund gegenüber
Verantwortung ihren Mitmenschen gegenüber
zeigen sollten. Und das immer, wenn sie sich mit ihren Hunden in der Öffentlichkeit oder aber auch zu Hause aufhalten.
Info
Zum verantwortungsbewussten Umgang mit eurem Hund gehört zum Beispiel auch, dass ihr ihn aus allen Situationen, d.h. auch im Spiel mit anderen Hunden, bei Ablenkung durch Kinder oder aus einem für den Hund stressigen Umfeld heraus, abrufen könnt. Überprüft euch selbst, ob das ohne Probleme möglich ist. Wenn nicht, ist das Abrufen einer der ersten und auch wichtigsten Punkte, die ihr eurem Hund vermitteln solltet. Eine kleine Übung dazu findet ihr in Kapitel 3.
Hundehalter sollten ihren Hund aus jeder Situation abrufen können.
Letztlich geht es dabei um Präventionsschutz – und zwar für alle Beteiligten. Denn einmal Hand aufs Herz: Jeder Hundehalter kennt die üblichen Tücken des Alltags mit seinem Hund. Der Hund läuft frei, kann sich endlich austoben und springt, na klar, genau DEN einen Spaziergänger an, der eine weiße Hose trägt und keine Hunde mag…na super! Und jeder weiß auch, dass der Satz „Das hat der noch nie gemacht…“ nicht wirklich überzeugend klingt. Innerlich würden die Meisten in einer solchen Situation am liebsten im Erdboden versinken. Dennoch verteidigen viele Hundehalter das Verhalten ihres Hundes - erst Recht, wenn sich die angesprungene Person auch noch (zu Recht) über den unerzogenen „Köter“ beschwert. Es handelt sich schließlich um ein Familienmitglied.
Anhand dieses Beispiels wird klar, dass sich auf kommunikativer Ebene zwischen Hundefreund und Nicht-Hundefreund etwas ändern muss. Dafür soll der Hundeführerschein nun eine Lösung bieten.
Gleichzeitig erhält man durch:
die Beschäftigung mit dem Thema Hund
das Lernen für eine theoretische und praktische Prüfung
Ein Hund ist kein Stofftier, sondern braucht tägliche Beschäftigung.
ein verbessertes und optimiertes Wissen rund um seinen Hund und somit einen besseren praktischen Umgang in seinem Alltag. Daraus resultiert gleichzeitig auch, dass der Umgang durch „vorausschauendes Handeln“ seitens des Hundehalters sicherer wird. Zudem setzt der Hund einem auch noch eine Krone auf, die man sich durch gute „Führungsqualität“ verdient hat.
Hinweis
Lernt auch das Kapitel der Rechtsgrundlagen gründlich. Einmal gespeichert, hilft es im Umgang auch in der Kommunikation mit anderen Hundehaltern – sofern es zu Konflikten kommt. Übrigens wichtig für den Hundeführerschein beim Multiple-Choice-Test: Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, den Hundekot zu entfernen, nicht die Stadt!
Hinzu kommt, dass ihr euch beim Hundeführerschein auch mit dem Thema Recht auseinandersetzen müsst. Wer informiert ist, kennt die Gesetzeslage und weiß, was im Umgang mit seinem Hund erlaubt ist und was nicht. Im Abschnitt über die Rechtsgrundlagen werden sicherlich viele Hundehalter überrascht sein, welche Gesetze tatsächlich in Kraft treten, „nur“ weil man mal eben mit dem Hund um die Ecke zum Pinkeln gegangen ist.
Ziel des Hundeführerscheins ist es, dass sich die Beißvorfälle und somit auch die Negativ-Schlagzeilen reduzieren, egal ob unter Artgenossen oder gegenüber anderen Menschen (unterschiedlichen Alters) oder Tieren.
Wenn man sich jetzt die Zieldefinition ansieht, wird demnach auch klar, dass es gar nicht so verkehrt ist, den Schwerpunkt des Hundeführerscheins auf die Sachkunde des Hundehalters zu legen. Denn ihr seid letztlich für das Verhalten eures Hundes verantwortlich und müsst ihn lenken können – in guten wie in schlechten Zeiten.
Auch Hundetrainer sollten zeigen, dass sie es können und ihre Sachkunde nachweisen.
Einfach wäre es gewesen, wenn dies jeder Hundehalter hätte tun müssen. Aus der Sicht von Hundetrainern weiß man, dass nicht jeder, der einen Hund hat – und es ist egal, wie lange man schon Hunde hat – auch wirklich gut und artgerecht mit ihm umgeht. Gleiches gilt auch für Hundetrainer. Durch ein noch nicht 100%ig strukturiertes Berufsbild eines modernen Hundetrainers gibt es eine große Spannbreite an eingesetzten Trainingstechniken. Um sicher zu gehen, dass jeder Hundehalter über die nötigen Kenntnisse verfügt, einen Hund artgerecht zu halten, ihn auszulasten und mit ihm sicher in der Öffentlichkeit umzugehen, wäre es sinnvoll, dass jeder Hundehalter – und damit meinen wir auch alle Hundetrainer – sich einer Prüfung unterziehen muss. Gleiches Recht für alle.
1.Der Hundeführerschein muss von Ersthundehaltern gemacht werden.
2.Hat der Hund mehrere Hundehalter, müssen alle diese Personen einen Hundeführerschein ablegen.
Hinweis
Jeder Hundehalter sollte gewisse Regeln im Umgang mit anderen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern achten. So können alle gemeinsam etwas dafür tun, die unschönen Vorfälle zu reduzieren und den Medien die Schlagzeilen zu nehmen. Denn leider schreibt keiner über die vielen tollen Hundehalter und tollen Hunde, die in jeder Stadt herumlaufen. Dafür wird es Zeit! Bei ca. 6 Millionen Hunden in ganz Deutschland sollte dies doch kein Problem sein! Packt es an!
Aber was wären Regeln ohne Ausnahme. Befreit von der Regelung sind jedoch:
Familienmitglieder, die nicht Hundehalter sind. Sie müssen den Hundeführerschein nicht machen. Hundehalter dagegen sind diejenigen, die für den Hund bezahlen und die Hauptverantwortung tragen.
Menschen, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre am Stück einen Hund gehalten haben. Darunter fallen sozusagen die „Langzeithundehalter“.
Personengruppen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen.
Halter von Dienst-, Behindertenbegleit- oder Blindenführhunden.
Einrichtungen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde besitzen.
Tierärzte oder diejenigen, die auch übergangsweise nach §2 Abs. 2 der Bundestierärzteverordnung eine vorübergehende Berufsausübung erlangt haben.
Außerdem behält sich das Ministerium das Recht vor, dass die Durchführung des Hundeführerscheins bei qualifizierten Nachweisen auch entfallen kann. Derzeit ist jedoch noch keine Liste von Alternativprüfungen veröffentlicht worden, die zu einer Umgehung des Hundeführerscheins führen könnten.
Hundehalter ist diejenige Person, die
aus eigenem Interesse für alle Kosten aufkommt, wie für Futter, Versicherung, Tierarzt, Steuern usw.
Risiken bei Verlust des Hundes eingeht
über das Wohl des Hundes bestimmt
den Nutzen und Wert für sich in Anspruch nimmt
Kinder und Hund – das muss nicht immer gleich gefährlich sein, sollte aber besondere Aufmerksamkeit genießen!
Oft werden wir als Hundetrainer gefragt, wie es mit Minderjährigen aussieht, ob sie einen Hund halten dürfen. Gerade für Jugendliche ist dies eine spannende Frage, da sie nach dem Gesetz ab 16 Jahren Wirbeltiere halten dürfen, aber nach der neuen Regelung ja dann auch „Ersthundehalter“ sind.
Dürfen Kinder Hunde halten?
Es gibt in Deutschland ein Abgabeverbot von Wirbeltieren an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr!
Die Frage ist kritisch, denn Jugendliche müssten dann auch die finanzielle Unterhaltung des Hundes gewährleisten.
Bis jetzt wisst ihr schon einmal, wer den Hundeführerschein machen darf bzw. wer ihn nicht machen muss. Schaut euch nun die andere Seite an - nämlich die der Prüfer. Wer darf denn überhaupt Prüfungen abnehmen und welche Qualifikationen müssen die Prüfer vorweisen? Anerkannte Prüfer werden vom Ministerium festgelegt und auf einer Liste veröffentlicht. Diese Liste kann sowohl im Internet als auch bei der zuständigen Behörde wie Ordnungsamt, Veterinäramt, Landkreis oder bei der Gemeinde eingesehen werden.
Um Prüfer zu werden, kann man sich als Hundetrainer behördlich zertifizieren lassen. Dazu sind bis zum heutigen Tag die Tierärztekammer Niedersachsen und Schleswig Holstein befugt. Wir wissen aber, dass weitere Tierärztekammern an einer Zertifizierung arbeiten. Die Zertifizierung ist bundeseinheitlich gültig. Weiterhin sind Personen qualifiziert Hundeführerscheine abzunehmen, wenn sie etwa Leistungsrichter beim VDH sind, Hundeerzieher und Verhaltensberater nach der IHK/BHV oder Prüfer der BHV- oder der VDH-Hundeführerscheine sind. Gleiches gilt für Tierärzte mit folgenden Zusatzqualifikationen:
Fachtierärzte für Tierverhalten
Fachtierärzte für Tierschutzkunde
Fachtierärzte mit Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“
Tierärzte, die den D.O.Q.-Test abnehmen dürfen
Dennoch muss die zuständige Behörde vorher die Tätigkeit als Prüfer anerkennen.
Für Hundeschulen oder Hundetrainer, die keine Prüfungen abnehmen dürfen, bedeutet dies aber nicht, dass sie zum Thema Hundeführerschein nichts anbieten dürfen. Vorbereitungskurse können problemlos sowohl in Praxis als auch in Theorie durchgeführt werden. Für die Prüfung kann ein Prüfer „gebucht“ werden, der dann für die Hundeschule die Theorie- als auch die Praxis-Prüfung abnimmt.
Für die Prüflinge ist es ein mulmiges Gefühl, denn so oft macht man einen Hundeführerschein auch nicht und Prüfungen sind so oder so für viele eine Ausnahmesituation.
Hundehaltung ist eine Frage von Wissen für Hund und Mensch.
Sobald ihr zur oben genannten Gruppe gehört und den Hundeführerschein absolvieren müsst, empfehlen wir, dass ihr euch zu Beginn überlegt, ob ihr fit genug für die Prüfung seid oder ihr euch selbst besser vorbereiten möchtet. Dies kann durch verschiedene Medien geschehen:
Bücher, die explizit auf den niedersächsischen Hundeführerschein vorbereiten.
Fachbücher, die allgemein Hundeverhalten beschreiben – diese sollten jedoch nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgelegt sein.
Vorbereitungskurse - diese sind keine Pflicht für Hundehalter. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass der Hundeführerschein bestmöglich bestanden werden kann. Ein Vorbereitungskurs kann eine sehr gute Unterstützung sein!
DVD-Material, wie die DVD „Der neue Hundeführerschein – leicht gemacht“ zu diesem Buch.
Einzeltraining mit einem guten Hundetrainer. Die Vorbereitung darf jeder Hundetrainer machen, die Prüfungsabnahme nur behördlich zertifizierte Hundetrainer.
Aus dem Nähkästchen geplaudert
Herr Lüdecke ist Rentner und Ersthundebesitzer. Da er zuvor in seinem Leben keine Zeit für einen Hund gehabt hat, kam er dazu, sich seinen ersten Hund mit 65 Jahren anzuschaffen. Zuvor hat er sich jedoch nie mit Hunden auseinandergesetzt. Sein bester Freund Ewald Häcker unterstützte ihn dann gerne und hat Herrn Lüdecke mit in den Hundeverein genommen, den er seit 35 Jahren regelmäßig zweimal in der Woche besucht. Dort wollte sich Herr Lüdecke auch auf den Hundeführerschein vorbereiten und dann bei uns die Prüfung machen. Leider arbeitete der Verein alles andere als nach den neuesten Methoden, sondern mehr nach straforientierten Mustern. Dementsprechend fiel Her Lüdecke durch den theoretischen Teil der Prüfung. Zusammen mit ihm gingen wir dann die Fehler der Prüfung durch und stellten schnell fest, dass es nicht an mangelndem Interesse seinerseits lag, sondern tatsächlich eher daran, dass er geglaubt hatte das Richtige zu tun. Er hat seinem besten Freund vertraut, der seit Jahren glücklich in dem Verein trainierte. Dennoch mussten wir darüber aufklären, dass Teletakt und Elektrohalsbänder in der Anwendung in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz verboten sind! Übrigens: Herr Lüdecke hat sehr gut trainiert und sechs Monate später hat er die theoretische und praktische Prüfung hervorragend bestanden! Eine tolle Leistung!