www.politik-starnberg.de

www.politik-starnberg.de/rss

www.twitter.com/drthosch

www.facebook.com/politik-starnberg

Impressum:

Dr. Thorsten Schüler:

aus der starnberger politik von dr. thosch

Starnberg, Dezember 2018

Alle Rechte am Werk liegen beim Autor:

Dr. Thorsten Schüler

Herstellung und Verlag:

BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN 9783748161974

INHALTSVERZEICHNIS

2018 - 07

DER B2-TUNNEL UND DIE MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTEN... - 01.07.2018 07:00

Es wurde ja aus Richtung der Ersten Bürgermeisterin der Vorwurf in den Raum gestellt, dass es in den bisherigen Sicherheitskonzept für den B2-Tunnel keine erkennbare Berücksichtigung der Belange von Personen mit Behinderungen gäbe. Auch in Leserbriefen wird dieser Aspekt ja gerne immer wieder vorgebracht.

Das ist natürlich ein heikles Thema, dem ich mich aber dennoch einmal zu nähern versuche.

Die wirklich gefährliche Phase bei jedem Unfall ist ja der Weg vom Unfall in eine sichere Umgebung. Auf der Landstraße oder in der Stadt besteht dieser Weg einfach aus “weg vom Unfall, egal in welche Richtung”.

In einem Tunnel sind die Richtungen eingeschränkt. Neben dem Weg durch den Tunnel in Richtung Tunnelportal stehen nur die Notausgänge im Abstand von ca. 300 Meter zur Verfügung. I m schlechtesten Fall haben also die Insassen eines Fahrzeugs bis 150 Meter zurückzulegen, bis sie einen Notausgang erreichen.

Habe ich erst einmal eine dieser Notausgangstüren hinter mir geschlossen, bin ich in einem sicheren Bereich und es ist ab diesem Zeitpunkt zweitrangig, ob ich jetzt parallel zum Tunnel u. U. mehrere hundert Meter zu laufen habe oder ob ich über ein Treppenhaus ins Freie gelange.

Für alle diejenigen, die eigenständig gehen können - langsam oder schnell - , ist die Frage geklärt, wie sie zur nächsten Tür eines Notausgangs kommen. Auch die Frage, wie denn Kleinkinder, die mit im Auto sind, zu einer Tür eines Notausgangs gelangen, stellt sich eigentlich nicht, da wir sicher immer unterstellen können, dass diese von den Eltern getragen werden.

Am Ende ist dann “nur” noch zu klären, wie diejenigen zu einer Notausgangstür gelangen, die nicht alleine gehen können.

In einer wirklichen Notfallsituation, dass sollte man sich vor Augen führen, in der es keine Zeit gibt, vorhandene Hilfsmittel noch für eine Flucht vorzubereiten (z. B. einen Rollstuhl für den Beifahrer aus dem Kofferraum holen), gehe ich davon aus, dass diese Personen entweder von den anderen fliehenden Personen Hilfe erfahren werden oder sich, soweit Sie das irgendwie können, durch die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in Richtung Notausgangstür begeben werden.

Kann eine Person ein Fahrzeug aus eigener Kraft nicht verlassen und erfährt auch keine Hilfe durch andere sich im Tunnel befindliche Personen, ist die Fragestellung nach einem parallelen Rettungsstollen oder einem Rettungsaufstieg irrelevant. In solchen Fällen spielt auch die Entfernung zum nächsten Notausgang nur eine untergeordnete Rolle.

(https://www.politik-starnberg.de/post/175429649809/der-b2-tunnel-und-die-mobilitätseingeschränkten)

WAS ES NICHT ALLES GIBT... (QUELLE:... HTTP://20488.FOREN.MYSNIP.DE/READ.PHP?12514,2723475,2723475#MSG-2723475) EIN... - 02.07.2018 07:00

Was es nicht alles gibt …

(Quelle: … http://20488.foren.mys-nip.de/read.php?12514,2723475,2723475#msg-2723475)

Ein Starnberger Stadtrat bin ich nicht … nur ein über den Starnberger Stadtrat Berichtender … also ein intensiver Beobachter?

… ach ja, der oben erwähnte Beitrag ist https://www.politik-starnberg.de/post/172850831344/starnberg-offen-für-die-welt

(https://www.politik-starnberg.de/post/175464604871/was-es-nicht-alles-gibt-quelle)

WANN SIND MEINUNGSWECHSEL “ERLAUBT” - ODER SOGAR NOTWENDIG? - 03.07.2018 07:00

Wir alle bilden uns zunächst immer auf der Basis des gerade vorhandenen Wissens zu einer bestimmten Fragestellung eine erste Meinung.

Das ist völlig normal und entspricht einem effizienten Denken oder Arbeiten.

Keiner von uns kann auf Anhieb alles wissen.

Die gleiche Vorgehensweise gilt auch für das Erreichen von selbst gesetzten Zielen. Auch hier wird zunächst der eigene bisherige Erfahrungsschatz und die bisher zur Verfügung stehenden Informationen als Grundlage herangezogen.

Auch das ist völlig normal und entspricht einem effizienten Denken oder Arbeiten.

Dazu gehört im Allgemeinen auch die Einstellung, dass frau/man sich nicht weiter um neue oder weiterführende Informationen zu kümmert, da frau/man der Meinung ist, für die getroffenen Entscheidung oder Meinungsbildung schon alle oder ausreichend viele Informationen zu besitzen.

Aber jetzt wird es spannend …

Was passiert aber, wenn ich auf einmal neue Informationen erhalte?

Überdenke ich meine getroffene Entscheidung? Bilde ich mir eine “neue” Meinung auf der Basis der “neuen” Informationen? Was ist mit meiner “alten” Meinung? Darf ich die jetzt ändern? Soll ich die jetzt ändern? Habe ich die jetzt zu ändern?

Ich finde, dass für jede Entscheidung oder Meinungsbildung immer alle mir zur Verfügung stehenden Informationen einbezogen werden sollten. Und wenn durch Erhalt von zusätzlichen oder neuen Informationen ein Meinungswechsel stattfindet, ist das für mich auch völlig normal, denn ich kann meinen Meinungswechsel ausreichend begründen.

Dasselbe gilt auch für die Vorgehensweise der selbst gesteckten Ziele. Wenn ich durch “neue” Informationen erkenne, dass der bisher geplante Weg nicht zum Ziel führen wird, ist das Einschlagen eines “neuen” Wegs zum Erreichen meines Ziels in meinen Augen völlig normal, denn ich diesen ausreichend begründen.

Ein Festhalten an meiner “alten” Meinung oder an meiner “alten” Entscheidung durch Ignorieren der “neuen” Informationen ist für mich nicht der richtige Weg.

(https://www.politik-starnberg.de/post/175499315593/wann-sind-mei-nungswechsel-erlaubt-oder-sogar)

WENN DAS NICHT EIN GUTES OMEN IST - 13... (QUELLE: HTTPS://MY6.RACERESULT.COM/93485/) WER MÖCHTE ALLES SCHNELLER SEIN, ALS ICH?... - 04.07.2018 07:00

Wenn das nicht ein gutes Omen ist - 13 …

(Quelle: https://my6.raceresult.com/93485/)

Wer möchte alles schneller sein, als ich?

Anmelden …

… noch sind Startplätze frei …

(https://www.politik-starnberg.de/post/175533382005/wenn-das-nicht-ein-gutes-omen-ist-13)

DIE NEUE GESCHÄFTSORDNUNG - TEIL 1... - 05.07.2018 07:00

Noch wird die neue Geschäftsordnung von der Rechtsaufsicht geprüft. Dennoch möchte ich ein paar weitere (mögliche) Neuerungen vorstellen. Ich kann dabei bestätigen, dass alle Änderungen nicht aus heiterem Himmel entstanden sind, sondern allen Anpassungen die entsprechenden Erfahrungen der Mehrheit des Stadtrats zugrunde liegen.

NEU: §1: (1) 1Der Stadtrat ist die Vertretung der Gemeindebürger der Stadt Starnberg. 2Er kontrolliert die Stadtverwaltung und insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.

(Anm. v. dr. thosch: Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn das ist in der Bayerischen Gemeindeordnung festgelegt. Aber “Doppelt hält vielleicht besser”, wenn die Bayerische Gemeindeordnung offensichtlich nicht von allen umgesetzt wird.)

ERGÄNZT im §2 “Aufgabenbereich des Stadtrats”: Abschnitt 18: …, die Personalentscheidungen bei geschäftsleitenden Beamten, der Leitung der Bauverwaltung und der Kämmerei fällt unabhängig von deren Eingruppierung immer der Stadtrat, ...

(Anm. v. dr. thosch: Hier spielt wohl die “Causa Beck” leider eine entscheidende Rolle. Es soll damit wohl vermieden werden, dass wichtige Positionen unabhängig von der Qualifikation und der Berufserfahrung nur aufgrund der Chemie zwischen Bürgermeister und Bediensteten besetzt werden.)

NEU: im §2 “Aufgabenbereich des Stadtrats”: Abschnitt 28: … die Bildung von Haushaltsresten …

(Anm. v. dr. thosch: Mit dieser neuen Aufgabe soll gewährleistet werden, dass alle in einem Jahr nicht ausgegebenen Haushaltsmittel, “heimlich” im nächsten Jahr für Dinge ausgegeben werden, von denen der Stadtrat dann gar nichts erfährt. Und wir reden hier ja eher über Beträge im sechsstelligen Bereich.)

Teil 2 folgt …

(https://www.politik-starnberg.de/post/175566873887/die-neue-geschäfts-ordnung-teil-1)

WERDEN WIR ZU EINER GESELLSCHAFT RÜCKSICHTSLOSER UND VERANTWORTUNGSSCHEUENDER FEIGLINGE? - 06.07.2018 07:00

Dieser Gedanke kommt mir manchmal in den Sinn, wenn ich wieder über eine Unfallflucht lese.

Dieser Gedanke kommt mir manchmal in den Sinn, wenn ich wieder über Glasscheren im Starnberger See lese.

Dieser Gedanke kommt mir manchmal in den Sinn, wenn ich wieder über anspruchsvolle Eltern in Sportvereinen lese.

Dieser Gedanke kommt mir manchmal in den Sinn, wenn ich wieder Situationen höre, wo die Schule anscheinend pädagogisch alles das ausgleichen soll, was zuhause erzieherisch noch nicht umgesetzt wurde.

Woher kommt das?

Was haben die Eltern diesen Menschen und Kindern vermittelt: “Du darfst keine Fehler machen” oder “Jeder Fehler wird bestraft” oder “Du musst perfekt sein”?

Warum stehen immer weniger Mitmenschen zu ihren Fehlern?

In fast jedem Erziehungsbuch steht, dass wir als Eltern die kleinen Kinder Fehler machen lassen sollen, damit sie a) den Mut beibehalten, etwas auszuprobieren, und b) aus ihren Fehlern lernen. Warum wird das den Erwachsenen nicht mehr zugestanden?

Wer einmal vergessen hat, am Berg neben der Handbremse auch noch den Gang einzulesen und sein Auto später dann kostspielig wieder zurückerhält, wird das in seinem Leben nicht mehr vergessen.

Aus Fehlern lernen wir - vor allen aus den Eigenen?

Da können die Eltern noch so oft im Winter sagen “Fahr vorsichtig” - solange frau/man nicht selbst auf Glatteis einmal ungewollt gerutscht ist (das muss ja gar nicht bei Tempo 80 auf einer Landstraße sein, da reicht sicher schon ein großer Parkplatz oder die leere Anwohnerstraße), wird diese Aussage nicht verstehen.

Die eigenen Erfahrungen (gut und schlecht) sind wichtig.

Wir sind alle nicht perfekt! Selbst wenn das im Prinzip erstrebenswert ist.

Jeder “Häuslebauer” kann da sicher ein Lied von singen, was so einige Handwerker trotz eines eigentlich eindeutigen Plans so alles zusammenbauen. Wenn da “Fehler” entstehen, ist das in meinen Augen nur menschlich - mehr nicht. Zum “Problem” wird es erst, wenn frau/man sich nicht zu ihren/seinen Fehlern bekennt bzw. für ihre/seine Fehler geradesteht.

Ich habe mehr Achtung vor diejenigen, die zu ihren Fehlern stehen, denn sie zeigen dadurch,

Diese Menschen sind mir in verantwortungsvollen Positionen weitaus lieber, als manch heutiges “hohes Tier”, welche/r meint, fehlerfrei zu sein oder sein zu müssen.

Nur, wenn ich (m)eine im Nachhinein vielleicht falsche Entscheidung nicht mit sachlichen Argumenten begründen kann, habe ich mir auch das berechtigte Stellen kritischer Fragen gefallen zu lassen.

Eins habe ich in den letzten Jahrzehnten während der Bearbeitung von Aufgaben innerhalb von Forschungsprojekten gelernt. Auch eine ursprünglich angedachte Lösung, welche nicht funktioniert, ist ein Ergebnis. Habe ich dann einen Fehler gemacht, wenn ich nicht sofort die richtige Lösung gefunden habe?

Mein Appell ist,

wir allen machen ab und zu “Fehler”. Und zu seinen Fehlern stehen ist in meinen Augen mehr als mutig und vor allem verantwortungsvoll.

(https://www.politik-starnberg.de/post/175600434166/werden-wir-zu-einer-gesellschaft-rücksichtsloser)

PANTA RHEI - 07.07.2018 07:00

"panta rhei"

Heraklit

… wer partout alles “bewahren” will oder den Status-Quo erhalten möchte, wird das zwar eine Weile schaffen, aber sicher nicht für eine lange Zeit …

… ob uns das gefällt oder nicht: alles fließt …

(https://www.politik-starnberg.de/post/175633642145/panta-rhei)

“HALLO TUNNEL” - DAS PROGRAMM BEIM SPATENSTICH … … ICH WERDE HINGEHEN … UND AN ALLE, DIE JETZT IN GEDANKEN “SCHIMPFEN”, DASS... - 07.07.2018 11:48

“Hallo Tunnel” - Das Programm beim Spatenstich …

… ich werde hingehen …

Und an alle, die jetzt in Gedanken “schimpfen”, dass Herr Dr. Rieskamp doch als 2. Bürgermeister keine Grußworte sprechen darf, wenn die Erste Bürgermeisterin anwesend ist … Herr Dr. Rieskamp spricht als Stellvertreter des Stadtrats und hat nun einmal den Titel “2. Bürgermeister”.

… und an alle die jetzt in Gedanken “schimpfen”, dass doch gar nicht der gesamte Stadtrat den Grußworten durch Herrn Dr. Rieskamp zugestimmt hat … es gibt formal immer nur Entscheidungen “des Stadtrats”, unabhängig von der Mehrheit, welche diese Entscheidungen getroffen haben …

(https://www.politik-starnberg.de/post/175638533174/hallo-tunnel-das-programm-beim-spatenstich)

DIE NEUE GESCHÄFTSORDNUNG - TEIL 2... - 08.07.2018 07:00

Noch wird die neue Geschäftsordnung von der Rechtsaufsicht geprüft. Dennoch möchte ich ein paar weitere (mögliche) Neuerungen vorstellen. Ich kann dabei bestätigen, dass alle Änderungen nicht aus heiterem Himmel entstanden sind, sondern allen Anpassungen die entsprechenden Erfahrungen der Mehrheit des Stadtrats zugrunde liegen.

Die wesentlichen Änderungen:

NEU: Abschnitt 29: die grundsätzlichen Angelegenheiten der städtischen Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Umfang, Inhalt und Benutzerkreise Ratsinformationssystems und die Erstellung, inhaltliche Gestaltung und Verbreitung gemeindlicher Publikationen mit einer Auflage über 2000 Stück.

(Anm. v. dr. thosch: Das ist die natürliche Folge von der Werbebroschüre “Dahoam”, in der sich gleich im ersten Beitrag die Bürgermeisterin mit ganzseitigem Foto als “Die Macherin” präsentiert hat. Das war dann für den Stadtrat (und nicht für für den) dann doch zu viel Eigenlob. Und hätte der Stadtrat in der Broschüre auch seinen Beitrag erhalten, wäre das Ganze sicherlich in eine völlig andere Richtung gelaufen.)

ERGÄNZT §4 (Elektronische Medien): Absatz (3) … 3Hiervon ausgenommen ist die photographische Dokumentation von Sitzungsunterlagen oder Beschlüssen, die für Mitglieder des Stadtrates jederzeit zulässig ist.

(Anm. v. dr. thosch: Wenn der Stadtrat häufig die Beschlussvorlagen nur noch an der Leinwand sehen kann, ist das die logische Konsequenz. Damit ist dann ein Hauch von Kontrolle möglich, ob sich der angezeigte Beschluss auch so im Beschlussprotokoll wiederfindet. Und wir haben ja die Erfahrung gemacht, dass die Bürgermeisterin durchaus jedes Wort auf die Goldwaage legt und entsprechend danach handelt.)

ERGÄNZT: §5 (Fraktionen), Absatz (3) “Fraktionsvorsitzendenbesprechungen”: …., in denen insbesondere eine Abstimmung zwischen den Fraktionen über Art und Zeit der Behandlung wichtiger Angelegenheiten herbeigeführt werden soll.

(Anm. v. dr. thosch: Noch ein Punkt, der bisher von der Bürgermeisterin beharrlich verweigert bzw. nicht umgesetzt wird. Und damit jetzt alle wissen, was denn der Sinn dieser Besprechungen sein soll, ist dieser Zusatz wohl notwendig. Und wenn jetzt weiterhin keine Fraktionsvorsitzendenbesprechungen stattfinden werden, heißt das ja dann wohl, dass die Bürgermeisterin und der Stadtrat nur unwichtige Entscheidungen treffen?)

Teil 3 folgt …

(https://www.politik-starnberg.de/post/175666979532/die-neue-geschäfts-ordnung-teil-2)

WIE WÜRDEN SIE DEN BEGRIFF 'NACHHALTIGKEIT' IHREN KINDERN ERKLÄREN? - 09.07.2018 07:00

Diese Frage wurde den Direktkandidaten zur Landtags- und Bezirkstagswahl 2018 gestellt und die Antworten waren schon in der Presse zu lesen.

Unabhängig davon, habe ich mir auch einmal so meine Gedanken dazu gemacht:

Frage:

Wie würden Sie den Begriff „Nachhaltigkeit“ Ihren Kindern erklären?

Antwort:

Was ist in meinen Augen Nachhaltigkeit? Wenn ich zum Beispiel einen Weihnachtsbaum aus dem Wald hole und gleichzeitig einen neuen Baum an dieselbe Stelle pflanze, müsste ich den gefällten Baum solange zuhause als Weihnachtsbaum nutzen, bis der neu gepflanzte Baum dieselbe Größe erreicht hat, um ihn als neuen Weihnachtsbaum aus dem Wald zu holen. Dann hätte ich nachhaltig gehandelt, da ich nicht mehr verbrauche, als mir zur Verfügung steht. Damit wird klar, dass wir aktuell in vielen Fällen gar nicht nachhaltig leben können, da wir zum Teil Rohstoffe verbrauchen, die mehrere Millionen Jahre bis zu ihrer Entstehung benötigt haben. Deshalb können wir in vielen Fällen nur versuchen, nachhaltig zu handeln, in dem wir Dinge möglichst lange nutzen oder auch einfach jemandem anderen geben, wenn wir selber keinen Nutzen mehr davon haben. Gebrauchte, funktionsfähige Dinge sind nicht schlechter, nur weil sie bereits genutzt wurden.

(https://www.politik-starnberg.de/post/175702085340/wie-würden-sie-den-begriff-nachhaltigkeit-ihren)

SPATENSTICH... UND “DEMONSTRATION”... - 10.07.2018 07:00

Welchen Eindruck sollen die Redner von Bund und Freistaat von der Starnberger Bürgerschaft mitnehmen?

Welche Mehrheit wird am 20.7.2018 ein Signal setzen?

… weiß, wo sie/er das machen kann …

… am 20.07.2018, um 16:00 Uhr beim offiziellen Spatenstich für den B2-Tunnel …

… nach 30 Jahren Planung geht es jetzt endlich los …

… ich werde sicher dabei sein …

… und wer noch Fragen hat?

Ich komme gerne zu Ihnen zu einer rein informativen Frage- und Antwort-Runde nach Hause. Und dabei ist mir völlig egal, zu welcher der oben genannten Mehrheiten Sie sich zählen …

Vereinbaren Sie einfach einen Termin über das Feld am rechten Rand “Sie möchten mich kennenlernen?”.

(https://www.politik-starnberg.de/post/175737057847/spatenstich-und-demonstration)

DIE NEUE GESCHÄFTSORDNUNG - TEIL 3... - 11.07.2018 07:00

Noch wird die neue Geschäftsordnung von der Rechtsaufsicht geprüft. Dennoch möchte ich ein paar weitere (mögliche) Neuerungen vorstellen. Ich kann dabei bestätigen, dass alle Änderungen nicht aus heiterem Himmel entstanden sind, sondern allen Anpassungen die entsprechenden Erfahrungen der Mehrheit des Stadtrats zugrunde liegen.

Die wesentlichen Änderungen:

NEU: §10 “Rechnungsprüfungsausschuss”: Absatz 2: (2) Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses kann nicht sein, wer ein Bürgermeisteramt oder das Amt eines Finanz- oder Haushaltsreferenten innehat.

(Anm. v. dr. thosch: Wenn frau/man einmal davon ausgeht, dass der Finanzreferent in die Haushaltsplanung involviert ist, würde sich dieser dann selbst kontrollieren?)

ERGÄNZT: §11 “Vorsitz des Stadtrats”: Absatz (2) 1Hält der erste Bürgermeister Entscheidungen des Stadtrats oder eines beschließenden Ausschusses für rechtswidrig, verständigt er unverzüglich den Stadtrat oder den Ausschuss von seiner Auffassung und setzt den Vollzug vorläufig aus. und führt eine erneute Entscheidung herbei. 2Wird die Entscheidung aufrechterhalten, legt er innerhalb einer Woche den Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde herbei zur Entscheidung vor (Art. 59 Abs. 2 GO).

(Anm. v. dr. thosch: Das ist wohl eine der wichtigsten Änderungen und Festlegungen. Wie häufig haben wir (und der Stadtrat) jetzt schon erlebt, dass Beschlüsse des Stadtrats einfach nicht umgesetzt werden und Monate(!) danach die Begründung hervorgebracht wird, dass die Bürgermeisterin den Beschluss für rechtswidrig gehalten hat. So kann frau natürlich vortrefflich unangenehme Beschlüsse verzögern oder aussitzen.)

ERGÄNZT: §13 (3) “Einzelne Aufgaben der Bürgermeisterin”: (3)(3) Eine Stückelung des Auftrags und/oder eine anfängliche Unterschätzung des Auftragsvolumens zur Umgehung von Wertgrenzen ist unzulässig. …

(Anm. v. dr. thosch: Diesen “Trick” kennen wir auch aus der Wirtschaft.)

Teil 4 folgt …

(https://www.politik-starnberg.de/post/175771768582/die-neue-geschäfts-ordnung-teil-3)

GEWINNERSCHUHE...... NICHT WEIL DER TRÄGER AM 22.7.2018 BEIM ERSTEN STARNBERGER STADTLAUF BESONDERS SCHNELL SEIN WIRD...... - 12.07.2018 07:00

Gewinnerschuhe …

… nicht weil der Träger am 22.7.2018 beim ersten Starnberger Stadtlauf besonders schnell sein wird …

… und auch nicht, weil sie “regional” gekauft wurden …

… der Träger wird mit diesen Schuhen das Ziel erreichen und seine persönliche Bestzeit auf dieser Distanz laufen

Wer möchte das gleiche Ziel erreichen?

… dann anmelden unter https://my6.raceresult.com/93485/

(https://www.politik-starnberg.de/post/175806487839/gewinnerschuhe-nicht-weil-der-träger-am)

DIE NEUE GESCHÄFTSORDNUNG - TEIL 4... - 13.07.2018 07:00

Noch wird die neue Geschäftsordnung von der Rechtsaufsicht geprüft. Dennoch möchte ich ein paar weitere (mögliche) Neuerungen vorstellen. Ich kann dabei bestätigen, dass alle Änderungen nicht aus heiterem Himmel entstanden sind, sondern allen Anpassungen die entsprechenden Erfahrungen der Mehrheit des Stadtrats zugrunde liegen.

Die wesentlichen Änderungen:

ERGÄNZT: §17 “Stellvertretung”, Absatz (3): … 3Bei vorhersehbarer Verhinderung ist der Stellvertreter mindestens 2 Tage im Voraus zu informieren.

(Anm. v. dr. thosch: Das macht Sinn, um für die Vertreter eine Möglichkeit zu schaffen, sich auch auf einen Vertretungstermin vorzubereiten.)

NEU: §18 “Verantwortung für den Geschäftsvorgang”: Absatz (2): 1Für die Tätigkeit der Stadtverwaltung wird die Geltung der Allgemeinen Geschäftsordnung des Freistaates Bayern in ihrer jeweilig im AllMBl bekanntgemachten Form angeordnet. 2Insbesondere gilt folgendes:

a) Akten sind von einer verantwortlichen Stelle vollständig mit den Original-Schriftstücken abzulegen. Die Akte ist zu paginieren. Von Telefonaten und von Besprechungen sind Aktennotizen zu fertigen. Handschriftliche Aufzeichnungen mit Bleistift sind nicht zulässig. b) Jeder Bürger hat bei jeder Eingabe das Recht, unaufgefordert eine Empfangsbestätigung zu erhalten.

(Anm. v. dr. thosch: Wenn ich so etwas lese, möchte ich nicht wissen, was die Stadträte da schon gesehen haben. Ich erinnere mich nur an den “Beschluss Lenbachstraße” und die Erfahrungen von Herrn Dr. Rieskamp während seiner Aktenrecherche zu den Themen “nicht beauftragtes Rechtsgutachten” und “beschlossene Gespräche mit der Bahn”.)

NEU: §21 “Öffentliche Sitzungen”: Absatz (5): Die Stadtratssitzung beginnt mit der Frage, ob Einwände gegen die Tagesordnung und/oder Form und Frist der Einladung erhoben werden.

(Anm. v. dr. thosch: Dieser formale Vorgang bringt vielleicht ein wenig mehr Ordnung in den Beginn der Stadtratssitzungen und beugt “Phantomsitzungen”, wie sie Ende 2017 stattgefunden haben vor.)

(https://www.politik-starnberg.de/post/175840464051/die-neue-geschäfts-ordnung-teil-4)

“ENTLASTUNGSSTRAßE” = TUNNEL. FRAU JOHN HAT IHRE UMFAHRUNGSNÄHE DOCH IMMER NUR VORGESCHOBEN UM GEWÄHLT ZU WERDEN. JETZT WIRD... - 14.07.2018 07:00

""Entlastungsstraße" = Tunnel. Frau John hat ihre Umfahrungsnähe doch immer nur vorgeschoben um gewählt zu werden. Jetzt wird sie wieder wie früher offen den Tunnel propagieren. Der bald kommende VerkehrsEntwicklungsPlan dient ihr dazu als Alibi."

Reaktion einer Leserin oder eines Lesers auf den Beitrag vom 21.1.2016

Ich habe jetzt lange gewartet, ob sich die Vermutung dieser Leserin oder dieses Lesers bewahrheiten wird …

… und wir können das jetzt dann wohl doch mit einem Nein beantworten - zumindest den Teil mit Bezug auf den B2-Tunnel.