Handhabung

Dieses Praxishandbuch der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen steht für Übersichtlichkeit sowie leichtes Auffinden von Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten. Auf wissenschaftliche Erörterungen, die nicht der Problemlösung dienen und in der städtebaulichen Praxis keine Rolle spielen, wurde verzichtet. Fundstellenangaben erleichtern eine Vertiefung.

Das Handbuch ist nach einer allgemeinen Einführung so gegliedert, wie in der Praxis Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ablaufen. Zur leichteren Auffindbarkeit wird mit Randnummern gearbeitet. Praxisbeispiele, Mustertexte und Übersichten sowie Schemata veranschaulichen die gesetzlichen Bestimmungen im BauGB und wurden sämtlich in den laufenden Text eingearbeitet, um den Zusammenhang sowie die leichtere Anwendung zu gewährleisten. Diese Textstellen sind im Text grau hinterlegt hervorgehoben.

Richtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie Bilder und Pläne sind im Anhang abgedruckt. Verzeichnisse mit den in dem Werk in Bezug genommenen Vorschriften des BauGB sowie den abgebildeten Mustern, Beispielen, Schemata und Übersichten ermöglichen eine zielgerichtete Arbeit mit dem Buch und erlauben über die Randnummern einer leichte Auffindbarkeit aller Fragestellungen der städtebaulichen Praxis.

Als Mitarbeiter der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH – KE – arbeiten wir täglich in der Praxis der städtebaulichen Erneuerung und verfügen über Erfahrung in allen Bundesländern, die wir mit diesem Werk vermitteln wollen.

Das Werk richtet sich an Verwaltungspraktiker in Kommunen und Aufsichtsbehörden, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Planer, Ingenieure, Bauunternehmer, Bauträger sowie Sanierungsbeauftragte und Sanierungsträger.

Stuttgart, im Mai 2007

Dr. Theodor Haag, Petra Menzel und Jürgen Katz

Verzeichnis der Muster, Beispiele, Schemata und Übersichten

1. Kapitel Warum Sanierung?

I. Grundsätze der Sanierung

Beispiel: Trägerbeteiligung einer vorbereitenden Untersuchung (aus dem Jahr 2004 in BW)

Beispiel: Funktionsschwächen

Muster: Fallbeurteilung und Empfehlung zur Anwendung des umfassenden Verfahrens

Muster: Fallbeurteilung und Empfehlung zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Muster: Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Rahmen des umfassenden Verfahrens (BW)

Muster: Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Rahmen des vereinfachten Verfahrens (BW)

Muster: Städtebaulicher Vertrag zur Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme

II. Städtebauförderung

Muster: Zuwendungsbescheid (BW)

2. Kapitel Vorbereitung der Sanierung

I. Vorbereitung der Sanierung, vorbereitende Untersuchungen

Beispiel: Missstandsbeschreibung

Beispiel: Gemeinderatsvorlage zum Einleitungsbeschluss

Muster: Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses

Beispiel: „Nutzungsmix“ 36

Muster: Erhebungsbogen Grundstück

Beispiel: Bewertungsrahmen Grundstück

Muster: Erhebungsbogen Sanierungsbetroffener allgemein

Muster: Erhebungsbogen Flurstück

Muster: Erhebungsbögen Eigentümer für Wohngebäude

Muster: Erhebungsbögen Bewohner einer Wohnung

Muster: Erhebungsbogen Betrieb

Muster: Anschreiben Fragebogenaktion

Muster: Info-Blatt zur vorbereitenden Untersuchung

Beispiel: Aufruf des Bürgermeisters zur Teilnahme an Befragung

Muster: Anschreiben zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Beispiel: Definition allgemeiner Sanierungsziele/-maßnahmen

Muster: Sanierungssatzung

Muster: Zeitplan zur Bearbeitung der vorbereitenden Untersuchungen

Beispiel: Gemeinderatsvorlage Satzungsbeschluss

II. Weitere Gutachten im Rahmen der Vorbereitung der Sanierung

Beispiel: Aufbau einer Machbarkeitsstudie

III. Sanierungsziele

IV. Sanierungsgebiet und -satzung

Schema: Schritte zur förmlichen Festlegung im Satzungsbeschluss

Muster: Beschlussvorschlag (BW)

Muster: Beschlussfassung zur Änderung der Sanierungssatzung (BW)

V. Städtebauliche Planungen im Sanierungsverfahren

Beispiel: Planungsrechtliche Situation

Beispiel: Sanierungsziele als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen in der Stadt Mühlacker (BW)

Beispiel: Maßnahmen und Neuordnungskonzept als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen in der Stadt Mühlacker (BW)

Beispiel: Planungsvorgaben und Neuordnung des geplanten Sanierungsgebiets „Ostengasse Nord“ in Regensburg

Beispiel: Städtebaulicher Ideenwettbewerb zur Neugestaltung der Straßen und Plätze in der Altstadt von Reutlingen

Beispiel: Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung und Erhaltung in der Stadt Hameln

Beispiel: Erhaltungssatzung der Städte Wangen und Leutkirch (BW)

3. Kapitel Durchführung der Sanierung

I. Haushaltsrechtliche Aspekte

II. Sanierungsträger und andere Beauftragte

Schema: Gegenüberstellung von Treuhändermodellen.

Muster: Beauftragtenvertrag

Muster: Treuhändervertrag

III. Treuhandvermögen

IV. Steuerungsinstrumente der Sanierung

Beispiel: Nicht genehmigungspflichtige Veränderungen.

Beispiel: Genehmigungsfristen

Muster: Fristverlängerung gem. § 145 Abs. 1

Muster: Genehmigung gem. § 144

Muster: Versagung der Genehmigung gem. § 144 wegen Kaufpreisprüfung

Muster: Genehmigung gem. § 144 mit Auflagen

Muster: Negativzeugnis gem. § 145 Abs. 6

Schema: Prüfung für sanierungsrechtliche Genehmigung

V. Abgaben, Auslagen und Steuern

Muster: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung (gem. § 7h EstG)

Muster: Bestätigung für ein denkmalgeschütztes Objekt (gem. § 7h EstG)

Muster: Allgemeine Bescheinigung gem. §§ 7h, 10f,11a EStG

VI. Kosten- und Finanzierungsplanung

Muster: Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Sachstandsbericht

Beispiel: Kosten- und Finanzierungsübersicht im umfassenden Verfahren

VII. Sozialplanung im Sanierungsverfahren

VIII. Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

Muster: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung gem. § 146

Muster: Bescheid über Erstattung von Fördermitteln (Abschlagszahlung)

Beispiel: Fördergrundsätze der Gemeinde

Muster: Modernisierungsvereinbarung (BW)

IX. Sanierungsförderung, Kostenerstattungsbetrag

X. Sanierung und Brachflächen

Beispiel: Umnutzung einer Gewerbebrache (Kaufmann-Areal in Ebersbach/Fils)

Beispiel: Konversion McKee Barracks/Fliegerhorst in Crailsheim

XI. Städtebauliche Erneuerung und private Investoren

Beispiel: PPP als Forfaitierungsmodell

Beispiel: Risikobetrachtung für Projektpartner einer PPP

Muster: Rahmenbedingungen für die jeweiligen Vertragspartner

Beispiel: Grundsätze für ein BID (Hamburg)

Übersicht: Elemente einer kooperativen Entwicklungsstrategie für ein BID

Beispiel: BID-Gesetz Hamburg

4. Kapitel Abschluss der Sanierung

I. Ausgleichsbetrag

Schema: Ausgleichs-/Erschließungsbeitragspflicht

II. Wertermittlung

Beispiel: Inhaltsverzeichnis eines Gutachtens zur Ermittlung zonaler, sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen

Beispiel: Ermittlungsgrundlagen zonaler Bodenwerte

Beispiel: Wertermittlungsmethode

Beispiel: Herleitung des Beginns des Sanierungseinflusses

Beispiel: Bildung von Wertzonen

Beispiel: Bewertungsrahmen und Bewertung Anfangs- und Endwertqualität

Beispiel: Checkliste zur Bewertung von Anfangs- und Endwertqualität einer Wertzone

Beispiel: Ableitung der Anfangs- und Endwerte sowie der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung

Beispiel: Zusammenfassende Darstellung der Anfangs- und Endwerte

Muster: Vertrag zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrags

Muster: Bescheid über die Erhebung des Ausgleichsbetrags nach Abschluss der Sanierung gem. § 162

Muster: Darlehensvertrag nach § 154 Abs. 5

Beispiel: Ratsvorlage zum Absehen von Ausgleichsbeträgen

III. Abschluss und Abrechnung der Sanierung

Muster: Aufhebungssatzung (BW)

Muster: Abgeschlossenheitserklärung

Muster: Abrechnung einer städtebaulichen Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahme (BW)

Muster: Sanierungsabrechnung einer Maßnahme/Schlussbericht (BW)

Muster: Abrechnungsbescheid (BW)

IV. Rechtsschutz

Muster: Widerspruchsbescheid gem. § 73 VwGO

Muster: Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung bei Erhebung eines Ausgleichsbetrags

5. Kapitel Stadtumbau

I. Rechtlicher Rahmen und Ziele

Übersicht: Förderfähige Maßnahmen – Stadtumbau Ost (VV-Städtebauförderung 2005)

Übersicht: Förderfähige Maßnahmen – Stadtumbau West (VV-Städtebauförderung 2005)

Übersicht: Pilotprojekte im ExWoSt-Forschungsfeld Stadtumbau West

II. Durchführung

Beispiel: Stadtumbaukonzept Hessen

Beispiel: Gliederung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEKo) in Sachsen

Muster: Rahmenvertrag zum Stadtumbau

Beispiel: Erklärung zur Kooperation beim Stadtumbau

Muster: Durchführungsvertrag Stadtumbau (Rückbau)

Muster: Zwischennutzungsvereinbarung

Muster: Nutzungs- und Pflegevertrag

III. Praxisbeispiele zum Stadtumbau

Beispiel: Stadtumbau Ost, Schwedt/Oder (Brandenburg)

Beispiel: Stadtumbau Ost, Zeithain (Sachsen)

Beispiel: Stadtumbau West, Selb (Bayern)

6. Kapitel Soziale Stadt

I. Aufgabenstellung und Maßnahmen

Beispiel: Leistungsumfang Stadtteilmanagement

II. Verfahren

7. Kapitel Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

I. Voraussetzungen und Anwendung

II. Verfahren

Muster: Leistungsbild für die durchzuführenden vorbereitenden Untersuchungen (Entwicklungsmaßnahmen)

Beispiel: Bekanntmachung der Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs

Muster: Entwicklungsträgervertrag

Übersicht: Verfahrensablauf städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (vereinfacht)

Übersicht: Verfahrensablauf Grunderwerb Entwicklungsmaßnahme

Verzeichnis der Paragraphen des BauGB

Die Hauptfundstellen sind fett markiert.

Zweites Kapitel. Besonderes Städtebaurecht

Erster Teil. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

§ 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ... 2, 8ff., 70, 117f.

§ 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen ... 3, 77ff.

§ 138 Auskunftspflicht ... 5, 79, 93

§ 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger ... 6, 94ff.

Zweiter Abschnitt. Vorbereitung und Durchführung

§ 140 Vorbereitung ... 142

§ 141 Vorbereitende Untersuchungen ... 62ff., 100, 150 ff., 297, 422

§ 142 Sanierungssatzung ... 125ff.

§ 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk ... 137ff.

§ 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge ... 16, 133, 184 ff., 231, 239, 245

§ 145 Genehmigung ... 224 ff., 247, 254

§ 146 Durchführung ... 309ff.

§ 147 Ordnungsmaßnahmen ... 317ff.

§ 148 Baumaßnahmen ... 340 ff., 351ff.

§ 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht ... 273ff.

§ 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen ... 357ff.

§ 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung ... 257ff.

Dritter Abschnitt. Besondere sanierungsrechtlicher Vorschriften

§ 152 Anwendungsbereich ... 426

§ 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung ... 430ff.

§ 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers ... 454ff.

§ 155 Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen ... 502ff.

§ 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung ... 520

§ 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme ... 521

Vierter Abschnitt. Sanierungsträger und andere Beauftragte

§ 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde ... 169ff.

§ 158 Voraussetzungen für die Bestätigung als Sanierungsträger ... 175

§ 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger ... 176

§ 160 Treuhandvermögen ... 176, 180ff.

§ 161 Sicherung des Treuhandvermögens ... 176, 183

Fünfter Abschnitt. Abschluss der Sanierung

§ 162 Aufhebung der Sanierungssatzung ... 522ff.

§ 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke ... 527f.

§ 164 Anspruch auf Rückübertragung ... 533ff.

Sechster Abschnitt. Städtebauförderung

§ 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ... 361ff.

§ 164b Verwaltungsvereinbarung ... 376ff.

Zweiter Teil. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

§ 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ... 647, 631, 633 ff., 645ff.

§ 166 Zuständigkeit und Aufgaben ... 637ff.

§ 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger ... 662

§ 168 Übernahmeverlangen ... 658

§ 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich ... 653

§ 170 Sonderregelungen für Anpassungsgebiete ... 646

§ 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme ... 652

Dritter Teil. Stadtumbau

§ 171a Stadtumbaumaßnahmen ... 552 ff., 567ff.

§ 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept ... 572ff.

§ 171c Stadtumbauvertrag ... 587ff.

§ 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen ... 559

Vierter Teil. Soziale Stadt

§ 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt ... 607ff.

Fünfter Teil. Private Initiativen

§ 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht ... 418a

Sechster Teil. Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote

Zweiter Abschnitt. Städtebauliche Gebote

§ 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot ... 349f.

Siebter Teil. Sozialplan und Härteausgleich

§ 180 Sozialplan ... 295ff.

§ 181 Härteausgleich ... 301ff.

Achter Teil. Miet- und Pachtverhältnisse

§ 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen ... 303

§ 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke ... 304

§ 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse ... 305

§ 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen ... 306f.

§ 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen ... 308

Drittes Kapitel. Sonstige Vorschriften

Zweiter Teil. Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung

Vierter Abschnitt. Planerhaltung

§ 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren ... 18

§ 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften ... 18

Viertes Kapitel. Überleitungs- und Schlussvorschriften

Erster Teil. Überleitungsvorschriften

§ 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ... 33, 133

§ 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau und die Soziale Stadt ... 33

Abkürzungsverzeichnis

a. A.

anderer Ansicht

Abl.

Amtsblatt

Abl. EG

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

ABM

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Abs.

Absatz

Abt.

Abteilung

abzgl.

abzüglich

AG

Aktiengesetz

AHG

Altschuldenhilfegesetz

AHGV

Altschuldenhilfeverordnung

AllMBl.

Allgemeines Ministerialblatt

a. M.

anderer Meinung

AmtsBl.

Amtsblatt

AN-Best

Allgemeine Nebenbestimmungen

AO

Abgabenordnung

ARGEBAU

Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und

Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder

Art.

Artikel

Aufl.

Auflage

AV

Ausführungsvorschriften

Az.

Aktenzeichen

BauGB

Baugesetzbuch

BauGB-MaßnG

Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch

BauNVO

Baunutzungsverordnung

BauR

Baurecht

BauROG

Bau- und Raumordnungsgesetz

BauZVO

Bauplanungs- und Zulassungsverordnung

Bay. StAnZ

Bayerischer Staatsanzeiger

Bay. VBl.

Bayerische Verwaltungsblätter (Zeitschrift)

Bay. VGH

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

BBauBl.

Bundesbaublatt (Zeitschrift)

BBodSchG

Bundesbodenschutzgesetz

Bd.

Band

betr.

betreffend

Betr.

Betreiber

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BID

Business Improvement Districts

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BLZ

Bankleitzahl

BMBau

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen

und Städtebau

BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz

BR-Drs.

Drucksachen des Bundesrates

BRI

Bruttorauminhalt

BRS

Baurechtssammlung

BT

Deutscher Bundestag

BT-Drs.

Drucksachen des Deutschen Bundestages

BVA

Bundesvermögensamt

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

BW

Baden-Württemberg

BWGemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

BWGZ

Baden-Württembergische Gemeindezeitung

bzw.

beziehungsweise

ca.

cirka

cm

Zentimeter

dav.

davon

DB

Deutsche Bahn

DDR

Deutsche Demokratische Republik

d. h.

das heißt

DIFU

Deutsches Institut für Urbanistik (Berlin)

DIN

Deutsche Industrienorm

DM

Deutsche Mark

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

DSchG

Denkmalschutzgesetz

dto.

dito

DVBl.

Deutsche Verwaltungsblätter (Zeitschrift)

E

Amtliche Entscheidungssammlung

EAG Bau

Europarechtsanpassungsgesetz Bau

EDV

Elektronische Datenverarbeitung

EG

Erdgeschoss

EStG

Einkommensteuergesetz

etc.

et cetera

EU

Europäische Union

EUR

Euro

EUGH

Europäischer Gerichtshof

evtl.

eventuell

ExWoSt

Experimenteller Wohnungs- und Städtebau

ff.

fortfolgende

Flst.

Flurstück

FNP

Flächennutzungsplan

GABl.

Gemeinsames Amtsblatt

GBl.

Gesetzblatt

Gem.

Gemeinde

gem.

gemäß

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung

GemO

Gemeindeordnung

GFZ

Geschossflächenzahl

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GO

Gemeindeordnung

GrEStG

Grunderwerbsteuergesetz

GRW

Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe

GRZ

Grundflächenzahl

GU

Generalunternehmen

GVFG

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

ha

Hektar

h. M.

herrschende Meinung

HmbGVBl.

Hamburgische Gesetz- und Verordnungsblätter

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Hrsg.

Herausgeber

i. d. F.

in der Fassung

i. d. R.

in der Regel

INGE

Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäfts-

quartieren

inkl.

inklusive

i. S.

im Sinne

i. S. d.

im Sinne des

InSEK

Integrierte Stadtentwicklungskonzepte

i. V. m.

in Verbindung mit

KAG

Kommunalabgabengesetz

KAGBW

Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

KE

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH

KfW

Kreditanstalt für Wiederaufbau

KG

Kommanditgesellschaft

KSK

Kreissparkasse

KuF

Kosten- und Finanzierungsübersicht

KV

Kommunalverfassung

LBO

Landesbauordnung

LBVS

Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen

LEG

Landesentwicklungsgesellschaft

lfd.

laufend

LFI

Landesförderinstitut

LHO

Landeshaushaltsordnung

LkrO

Landkreisordnung

LKW

Lastkraftwagen

LPlG

Landesplanungsgesetz

LPlGBW

Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg

LSA

Land Sachsen-Anhalt

LSP

Landessanierungsprogramm

LSubvG

Landessubventionsgesetz

lt.

laut

LVwVfG

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

m

Meter

m2

Quadratmeter

max.

maximal

MBl.

Ministerialblatt

MaBV

Makler- und Bauträgerverordnung

Mio.

Million(-en)

MK

Kerngebiet

M-V

Mecklenburg-Vorpommern

MWV

Ministerium für Wirtschaft und Verkehr

NBest

Nebenbestimmungen

n. F.

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

Nr.

Nummer

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NW

Nordrhein-Westfalen

o. a.

oben angegeben

o. Ä.

oder Ähnliche(-s)

ÖbVI

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

OG

Obergeschoss

o. g.

oben genannt(-e, -er, -es)

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

PES

Programm Einfache Stadterneuerung

PG

Projektgesellschaft

Pkt.

Punkt

PKW

Personenkraftwagen

PLZ

Postleitzahl

PPP

Public Private Partnership

R

Richtlinien

RAB

Rechtsaufsichtsbehörde

RdErl.

Runderlass

RL

Richtlinie

Rn.

Randnummer

ROG

Raumordnungsgesetz

RVI

Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der

ehemaligen DDR

S.

Seite

SEKo

Arbeitshilfe zur Erstellung und Fortschreibung

städtebaulicher Entwicklungskonzepte

SEM

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

SEP

Bund-Länder-Stadt-Entwicklungsprogramm

Sn-An

Sachsen-Anhalt

sog.

so genannt(-e, -er, -es)

StAnz.

Staatsanzeiger

StBauE

Städtebauliche Erneuerung

StBauFG

Städtebauförderungsgesetz

StBauFM

Städtebauförderungsmittel

StBauFR

Städtebauförderrichtlinien

StBauFRBW

Städtebauförderrichtlinien Baden-Württemberg

StBauFwV

Städtebauförderungsverwaltungsvorschrift

SWK

Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept

T

Tausend

TDM

Tausend Deutsche Mark

TH

Treuhand, Treuhänder

Th

Thüringen

TÖB

Träger öffentlicher Belange

TÜV

Technischer Überwachungsverein

u. a.

unter anderen, unter anderem

u. ä.

und ähnlich

UG

Untergeschoss

UN

Vereinte Nationen

u. R.

unter Rückgabe

Urt.

Urteil

UstG

Umsatzsteuergesetz

UstR

Umsatzsteuerrichtlinien

u. U.

unter Umständen

UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung

VBlBW

Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg

(Zeitschrift)

vgl.

vergleiche

VgV

Vergabeverordnung

v. H.

vom Hundert

VO

Verordnung

VOB

Verdingungsordnung für Bauleistungen

vorauss.

voraussichtlich

VU

Vorbereitende Untersuchungen

VV

Verwaltungsvereinbarung; Verwaltungsvorschrift

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwV

Verwaltungsvorschrift

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

VwVGebVerm

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums

über die Festsetzung von Vermessungsgebühren

VwV-StBauE

Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung

WEG

Wohnungseigentumsgesetz

WertV

Wertermittlungsverordnung

wg.

wegen

WoBauErlG

Wohnungsbauerleichterungsgesetz

WoBauG

Wohnungsbaugesetz

WoBindG

Wohnungsbindungsgesetz

WoFG

Wohnraumförderungsgesetz

WUF

Wohnumfeld

WuFR

Wohnumfeldförderrichtlinien

z. B.

zum Beispiel

Ziff.

Ziffer

ZN

Zwischennachweis

ZPO

Zivilprozessordnung

z. T.

zum Teil

zzt.

zurzeit

Literatur und Quellen

B/K/K

Bielenberg/Koopmann/Krautzberger, Städtebauförderungsrecht, Kommentar und Handbuch (Loseblatt)

B/K/L

Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, Kommentar, 9. Aufl. 2005

Brügelmann

Brügelmann, Baugesetzbuch, Kommentar (Loseblatt)

Bunzel/Lunebach

Bunzel, Arno/Lunebach, Jochen, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, ein Handbuch, DIFU, 1994

Burmeister

Burmeister, Thomas, Praxishandbuch Städtebauliche Verträge, 2005

E/Z/B/K

Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Kommentar (Loseblatt)

Fieseler

Fieseler, Hans-Georg, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, 2000

Forum

Forum Baulandmanagement NRW (Hrsg.), Die Zusam menarbeit zwischen Kommunen und Privaten im Rahmen des Stadtumbaus, 2005

H/de W

Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 2004

Kleiber

Kleiber, Wolfgang, Wertermittlung und Stadtumbau, vhw Forum Wohneigentum, 6/2003

Köhler

Köhler, Horst, Stadt- und Dorferneuerung in der kommunalen Praxis, 3. Aufl. 2005

Walker

Walker, Gotthilf, Handbuch Städtebauliche Verträge, 1999

1. Kapitel Warum Sanierung?

Das 1. Kapitel erläutert die Grundsätze der städtebaulichen Sanierung. Es stellt die Sanierung als Gesamtmaßnahme dar, von den Vorüberlegungen, den vorbereitenden Untersuchungen über die Sanierungsverfahren bis zu den Städtebaulichen Verträgen und dem Städtebaulichen Denkmalschutz.

Darüber hinaus wird die Städtebauförderung mit den Städtebauförderungsprogrammen der Bundesländer erörtert.

I. Grundsätze der Sanierung

Das Schema einer chronologischen und vollständigen Darstellung des Sanierungsablaufs veranschaulicht zunächst die Grundzüge der Sanierung:

1. Sanierungsablauf nach BauGB

1

a) Vorüberlegungen

b) Vorbereitende Untersuchungen (§ 141)

c) Weitere Vorbereitung, förmliche Festlegung

d) Sanierungsaufgaben, Verfahrenssteuerung

e) Ordnungsmaßnahmen (§ 147)

f) Baumaßnahmen (§ 148)

g) Abschluss der Sanierung

Die einleitenden Grundsätze und Grundlagen der Sanierung sind nach dem Aufbau des BauGB folgende:

2

2. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§ 136). Voraussetzung für die förmliche Festlegung nach § 136 ist: Nach Abs. 2 müssen städtebauliche Missstände1 nachgewiesen werden, zu deren Behebung das Gebiet durch Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll, die einheitlicher Vorbereitung und zügige Sanierungsmaßnahme muss im öffentlichen Interesse liegen.

Die Finanzierbarkeit der Sanierungsmaßnahmen und damit die zügige Durchführung muss gesichert erscheinen. Dies geschieht durch den Nachweis einer Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) nach § 1492 und durch Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm von Bund und/oder Land, wenn nicht die Kommune die Maßnahme selbst finanziert.

3

3. Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137).3 § 137 Abs. 1 Satz 1 regelt die Verpflichtung der Kommune, die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig zu erörtern. Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 sollen die Betroffenen zur Mitwirkung angeregt und beraten werden. Sanierung ohne Einbeziehung der Betroffenen ist nicht denkbar. Deshalb ist sie sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Maßnahmen zu erörtern, die Betroffenen sind zu beraten.

Diese Beteiligungsvorschrift lässt die Beteiligung nach anderen Vorschriften, etwa im Bebauungsplanverfahren oder der Umlegung, unberührt. § 137 schreibt nicht vor, auf welcher Grundlage und in welchem Rahmen die Erörterung erfolgen soll. So kann sie, was die Ziele und die Zwecke der Sanierung angeht, im Rahmen von Bebauungsplänen, aber auch auf der Grundlage informeller Planungen, wie im Rahmen der Erstellung des Sanierungskonzeptes, durchgeführt werden.

Um die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen als Eigentümer, Mieter und Pächter festzustellen und um Aufschlüsse über Nutzungsarten, Gebäudezustände und Haushaltsstrukturen zu erhalten, bietet es sich an, im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen Erhebungsbögen zu versenden. Soweit sich auf Grund der Rücklaufquote der versandten Erhebungsbögen ein repräsentativer Querschnitt ergibt (mindestens 30 % mit entsprechender Streuung), können die Ergebnisse der Beurteilung der angetroffenen Bedingungen und des Umfangs der Mitwirkungsbereitschaft zugrunde gelegt werden.

4

Die Einzelaussagen und persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz.4 Da diese vertraulich zu behandeln sind, werden diese in allgemein zugänglichen Berichten wie vorbereitenden Untersuchungen oder öffentlichen Gemeinderatsvorlagen nicht individualisiert – also benutzerbezogen – vorgestellt.

Es bietet sich an, gleichzeitig die Betroffenen über die vorläufigen Ziele und Zwecke der geplanten Sanierungsmaßnahme zu unterrichten.

Die Erörterung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune, deren Abarbeitung sie aber selbstverständlich auf Sanierungsträger oder andere Beauftragte (§§ 157 ff.) übertragen kann.

Die Form der Erörterung obliegt der Entscheidung der Kommune, nachdem § 137 im Gegensatz zum früheren StBauFG bewusst keine Verfahrensregelungen getroffen hat. Die gewählte Form muss allerdings geeignet sein, die Betroffenen „zu erreichen“, so dass sie – wenn sie es wollen – sich äußern können. Eine Pflicht zur öffentlichen Erörterung besteht nicht. Die Kommune kann auch den Weg wählen, dass auf Grund ortüblicher Bekanntmachung den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich oder zur Niederschrift der Kommune zu äußern; die eingegangenen Stellungnahmen sind mit den Beteiligten zu erörtern. Eine fehlerhafte, weil unterlassene Beteilung bzw. Erörterung mit den Betroffenen führt nur auf dem Weg über die Satzung zu einer Sanktion, evtl. durch Nichtigkeit der Sanierungssatzung. Außerdem kann ein Abwägungsmangel wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung vorliegen.

5

4. Auskunftspflicht (§ 138).5 Die Kommune muss sich über die Umstände, die ein Gebiet sanierungsbedürftig macht, Kenntnis verschaffen und eine Vielzahl von Tatsachen ermitteln, um die Sanierung sachgerecht vorbereiten und durchführen zu können. Vor allem diesem Zweck dient die Auskunftspflicht. Es wäre nicht sachgerecht, allein nach Aktenlage oder bloßem Augenschein des Sanierungsträgers die Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes beurteilen zu wollen oder gar Ziele ohne Angaben der Betroffenen festlegen zu wollen.

Die Auskunftspflicht besteht in Gebieten, für die die Kommune die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen eingeleitet und den Beschluss ortsüblich bekannt gemacht hat. Sie erlischt mit der förmlichen Aufhebung der Gebiete.

Sachlich erstreckt sich die Auskunftspflicht auf Tatsachen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Hieraus ergibt sich zugleich die Grenze der Auskunftspflicht. Im Rahmen der insoweit erforderlichen besonderen gesetzlichen Ermächtigung bestimmt § 138 Abs. 1 Satz 2 im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, dass hierfür insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verpflichtungen sowie über die örtlichen Bedingungen erhoben werden können und dürfen. Zur Sicherung dieser Daten enthält § 138 Abs. 2 und 3 Regelungen.

Bei Verweigerung des Auskunftsverlangens kann die Kommune das Auskunftsverlangen nur auf Basis eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes durchsetzen. Dessen Erlass steht im pflichtgemäßen Ermessen der Kommune. Das Auskunftsverlangen ist durch eine Zwangsgeldandrohung bewehrt (§ 208).

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5. Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger (§ 139). Die Unterstützungspflicht nach § 139 Abs. 1 richtet sich unabhängig von der namentlichen Nennung im Ergebnis an sämtliche öffentliche Aufgabenträger.

Der Begriff der Unterstützung ist weit auszulegen. Er reicht von der Beratung, Erörterung und sonstigen Kooperation bis zu materiellen Hilfen (z. B. auch durch die Bereitstellung von Grundstücken). Aus der Unterstützungspflicht ergibt sich indes keine Verpflichtung zur Förderung. Diese unterliegt eigenen Grundsätzen und Regelungen des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder.

§ 139 ordnet in Abs. 2 Satz 1 einmal die sinngemäße Anwendung des § 4 über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung an. Zum anderen verpflichtet Abs. 2 Satz 2 diese Träger auch dazu, die Kommune über Änderungen ihrer Absichten zu unterrichten. Aus der sinngemäßen Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 1 ergibt sich, dass die Träger möglichst frühzeitig an der Vorbereitung der Sanierung beteiligt werden sollen, und dies kommt im Rahmen der Vorbereitung der Sanierung in Betracht. Zu beteiligen sind alle Träger, die von der Sanierung berührt werden können.

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Beispiel: Trägerbeteiligung einer vorbereitenden Untersuchung (aus dem Jahr 2004 in BW)

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6. Sanierungsarten. Es werden zwei Arten von Missständen unterschieden, die sich in einem Sanierungsgebiet überlagern können:

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a) Substanzschwächensanierung.