Dieses Praxishandbuch der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen steht für Übersichtlichkeit sowie leichtes Auffinden von Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten. Auf wissenschaftliche Erörterungen, die nicht der Problemlösung dienen und in der städtebaulichen Praxis keine Rolle spielen, wurde verzichtet. Fundstellenangaben erleichtern eine Vertiefung.
Das Handbuch ist nach einer allgemeinen Einführung so gegliedert, wie in der Praxis Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ablaufen. Zur leichteren Auffindbarkeit wird mit Randnummern gearbeitet. Praxisbeispiele, Mustertexte und Übersichten sowie Schemata veranschaulichen die gesetzlichen Bestimmungen im BauGB und wurden sämtlich in den laufenden Text eingearbeitet, um den Zusammenhang sowie die leichtere Anwendung zu gewährleisten. Diese Textstellen sind im Text grau hinterlegt hervorgehoben.
Richtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie Bilder und Pläne sind im Anhang abgedruckt. Verzeichnisse mit den in dem Werk in Bezug genommenen Vorschriften des BauGB sowie den abgebildeten Mustern, Beispielen, Schemata und Übersichten ermöglichen eine zielgerichtete Arbeit mit dem Buch und erlauben über die Randnummern einer leichte Auffindbarkeit aller Fragestellungen der städtebaulichen Praxis.
Als Mitarbeiter der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH – KE – arbeiten wir täglich in der Praxis der städtebaulichen Erneuerung und verfügen über Erfahrung in allen Bundesländern, die wir mit diesem Werk vermitteln wollen.
Das Werk richtet sich an Verwaltungspraktiker in Kommunen und Aufsichtsbehörden, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Planer, Ingenieure, Bauunternehmer, Bauträger sowie Sanierungsbeauftragte und Sanierungsträger.
Stuttgart, im Mai 2007
Dr. Theodor Haag, Petra Menzel und Jürgen Katz
1. Kapitel Warum Sanierung?
I. Grundsätze der Sanierung
Beispiel: Trägerbeteiligung einer vorbereitenden Untersuchung (aus dem Jahr 2004 in BW)
Beispiel: Funktionsschwächen
Muster: Fallbeurteilung und Empfehlung zur Anwendung des umfassenden Verfahrens
Muster: Fallbeurteilung und Empfehlung zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens
Muster: Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Rahmen des umfassenden Verfahrens (BW)
Muster: Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Rahmen des vereinfachten Verfahrens (BW)
Muster: Städtebaulicher Vertrag zur Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme
II. Städtebauförderung
Muster: Zuwendungsbescheid (BW)
2. Kapitel Vorbereitung der Sanierung
I. Vorbereitung der Sanierung, vorbereitende Untersuchungen
Beispiel: Missstandsbeschreibung
Beispiel: Gemeinderatsvorlage zum Einleitungsbeschluss
Muster: Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses
Beispiel: „Nutzungsmix“ 36
Muster: Erhebungsbogen Grundstück
Beispiel: Bewertungsrahmen Grundstück
Muster: Erhebungsbogen Sanierungsbetroffener allgemein
Muster: Erhebungsbogen Flurstück
Muster: Erhebungsbögen Eigentümer für Wohngebäude
Muster: Erhebungsbögen Bewohner einer Wohnung
Muster: Erhebungsbogen Betrieb
Muster: Anschreiben Fragebogenaktion
Muster: Info-Blatt zur vorbereitenden Untersuchung
Beispiel: Aufruf des Bürgermeisters zur Teilnahme an Befragung
Muster: Anschreiben zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beispiel: Definition allgemeiner Sanierungsziele/-maßnahmen
Muster: Sanierungssatzung
Muster: Zeitplan zur Bearbeitung der vorbereitenden Untersuchungen
Beispiel: Gemeinderatsvorlage Satzungsbeschluss
II. Weitere Gutachten im Rahmen der Vorbereitung der Sanierung
Beispiel: Aufbau einer Machbarkeitsstudie
III. Sanierungsziele
IV. Sanierungsgebiet und -satzung
Schema: Schritte zur förmlichen Festlegung im Satzungsbeschluss
Muster: Beschlussvorschlag (BW)
Muster: Beschlussfassung zur Änderung der Sanierungssatzung (BW)
V. Städtebauliche Planungen im Sanierungsverfahren
Beispiel: Planungsrechtliche Situation
Beispiel: Sanierungsziele als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen in der Stadt Mühlacker (BW)
Beispiel: Maßnahmen und Neuordnungskonzept als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen in der Stadt Mühlacker (BW)
Beispiel: Planungsvorgaben und Neuordnung des geplanten Sanierungsgebiets „Ostengasse Nord“ in Regensburg
Beispiel: Städtebaulicher Ideenwettbewerb zur Neugestaltung der Straßen und Plätze in der Altstadt von Reutlingen
Beispiel: Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung und Erhaltung in der Stadt Hameln
Beispiel: Erhaltungssatzung der Städte Wangen und Leutkirch (BW)
3. Kapitel Durchführung der Sanierung
I. Haushaltsrechtliche Aspekte
II. Sanierungsträger und andere Beauftragte
Schema: Gegenüberstellung von Treuhändermodellen.
Muster: Beauftragtenvertrag
Muster: Treuhändervertrag
III. Treuhandvermögen
IV. Steuerungsinstrumente der Sanierung
Beispiel: Nicht genehmigungspflichtige Veränderungen.
Beispiel: Genehmigungsfristen
Muster: Fristverlängerung gem. § 145 Abs. 1
Muster: Genehmigung gem. § 144
Muster: Versagung der Genehmigung gem. § 144 wegen Kaufpreisprüfung
Muster: Genehmigung gem. § 144 mit Auflagen
Muster: Negativzeugnis gem. § 145 Abs. 6
Schema: Prüfung für sanierungsrechtliche Genehmigung
V. Abgaben, Auslagen und Steuern
Muster: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung (gem. § 7h EstG)
Muster: Bestätigung für ein denkmalgeschütztes Objekt (gem. § 7h EstG)
Muster: Allgemeine Bescheinigung gem. §§ 7h, 10f,11a EStG
VI. Kosten- und Finanzierungsplanung
Muster: Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Sachstandsbericht
Beispiel: Kosten- und Finanzierungsübersicht im umfassenden Verfahren
VII. Sozialplanung im Sanierungsverfahren
VIII. Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
Muster: Ordnungsmaßnahmenvereinbarung gem. § 146
Muster: Bescheid über Erstattung von Fördermitteln (Abschlagszahlung)
Beispiel: Fördergrundsätze der Gemeinde
Muster: Modernisierungsvereinbarung (BW)
IX. Sanierungsförderung, Kostenerstattungsbetrag
X. Sanierung und Brachflächen
Beispiel: Umnutzung einer Gewerbebrache (Kaufmann-Areal in Ebersbach/Fils)
Beispiel: Konversion McKee Barracks/Fliegerhorst in Crailsheim
XI. Städtebauliche Erneuerung und private Investoren
Beispiel: PPP als Forfaitierungsmodell
Beispiel: Risikobetrachtung für Projektpartner einer PPP
Muster: Rahmenbedingungen für die jeweiligen Vertragspartner
Beispiel: Grundsätze für ein BID (Hamburg)
Übersicht: Elemente einer kooperativen Entwicklungsstrategie für ein BID
Beispiel: BID-Gesetz Hamburg
4. Kapitel Abschluss der Sanierung
I. Ausgleichsbetrag
Schema: Ausgleichs-/Erschließungsbeitragspflicht
II. Wertermittlung
Beispiel: Inhaltsverzeichnis eines Gutachtens zur Ermittlung zonaler, sanierungsbedingter Bodenwerterhöhungen
Beispiel: Ermittlungsgrundlagen zonaler Bodenwerte
Beispiel: Wertermittlungsmethode
Beispiel: Herleitung des Beginns des Sanierungseinflusses
Beispiel: Bildung von Wertzonen
Beispiel: Bewertungsrahmen und Bewertung Anfangs- und Endwertqualität
Beispiel: Checkliste zur Bewertung von Anfangs- und Endwertqualität einer Wertzone
Beispiel: Ableitung der Anfangs- und Endwerte sowie der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung
Beispiel: Zusammenfassende Darstellung der Anfangs- und Endwerte
Muster: Vertrag zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrags
Muster: Bescheid über die Erhebung des Ausgleichsbetrags nach Abschluss der Sanierung gem. § 162
Muster: Darlehensvertrag nach § 154 Abs. 5
Beispiel: Ratsvorlage zum Absehen von Ausgleichsbeträgen
III. Abschluss und Abrechnung der Sanierung
Muster: Aufhebungssatzung (BW)
Muster: Abgeschlossenheitserklärung
Muster: Abrechnung einer städtebaulichen Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahme (BW)
Muster: Sanierungsabrechnung einer Maßnahme/Schlussbericht (BW)
Muster: Abrechnungsbescheid (BW)
IV. Rechtsschutz
Muster: Widerspruchsbescheid gem. § 73 VwGO
Muster: Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung bei Erhebung eines Ausgleichsbetrags
5. Kapitel Stadtumbau
I. Rechtlicher Rahmen und Ziele
Übersicht: Förderfähige Maßnahmen – Stadtumbau Ost (VV-Städtebauförderung 2005)
Übersicht: Förderfähige Maßnahmen – Stadtumbau West (VV-Städtebauförderung 2005)
Übersicht: Pilotprojekte im ExWoSt-Forschungsfeld Stadtumbau West
II. Durchführung
Beispiel: Stadtumbaukonzept Hessen
Beispiel: Gliederung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEKo) in Sachsen
Muster: Rahmenvertrag zum Stadtumbau
Beispiel: Erklärung zur Kooperation beim Stadtumbau
Muster: Durchführungsvertrag Stadtumbau (Rückbau)
Muster: Zwischennutzungsvereinbarung
Muster: Nutzungs- und Pflegevertrag
III. Praxisbeispiele zum Stadtumbau
Beispiel: Stadtumbau Ost, Schwedt/Oder (Brandenburg)
Beispiel: Stadtumbau Ost, Zeithain (Sachsen)
Beispiel: Stadtumbau West, Selb (Bayern)
6. Kapitel Soziale Stadt
I. Aufgabenstellung und Maßnahmen
Beispiel: Leistungsumfang Stadtteilmanagement
II. Verfahren
7. Kapitel Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
I. Voraussetzungen und Anwendung
II. Verfahren
Muster: Leistungsbild für die durchzuführenden vorbereitenden Untersuchungen (Entwicklungsmaßnahmen)
Beispiel: Bekanntmachung der Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs
Muster: Entwicklungsträgervertrag
Übersicht: Verfahrensablauf städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (vereinfacht)
Übersicht: Verfahrensablauf Grunderwerb Entwicklungsmaßnahme
Die Hauptfundstellen sind fett markiert.
Zweites Kapitel. Besonderes Städtebaurecht
Erster Teil. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
§ 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ... 2, 8ff., 70, 117f.
§ 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen ... 3, 77ff.
§ 138 Auskunftspflicht ... 5, 79, 93
§ 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger ... 6, 94ff.
Zweiter Abschnitt. Vorbereitung und Durchführung
§ 140 Vorbereitung ... 142
§ 141 Vorbereitende Untersuchungen ... 62ff., 100, 150 ff., 297, 422
§ 142 Sanierungssatzung ... 125ff.
§ 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk ... 137ff.
§ 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge ... 16, 133, 184 ff., 231, 239, 245
§ 145 Genehmigung ... 224 ff., 247, 254
§ 146 Durchführung ... 309ff.
§ 147 Ordnungsmaßnahmen ... 317ff.
§ 148 Baumaßnahmen ... 340 ff., 351ff.
§ 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht ... 273ff.
§ 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen ... 357ff.
§ 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung ... 257ff.
Dritter Abschnitt. Besondere sanierungsrechtlicher Vorschriften
§ 152 Anwendungsbereich ... 426
§ 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung ... 430ff.
§ 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers ... 454ff.
§ 155 Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen ... 502ff.
§ 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung ... 520
§ 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme ... 521
Vierter Abschnitt. Sanierungsträger und andere Beauftragte
§ 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde ... 169ff.
§ 158 Voraussetzungen für die Bestätigung als Sanierungsträger ... 175
§ 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger ... 176
§ 160 Treuhandvermögen ... 176, 180ff.
§ 161 Sicherung des Treuhandvermögens ... 176, 183
Fünfter Abschnitt. Abschluss der Sanierung
§ 162 Aufhebung der Sanierungssatzung ... 522ff.
§ 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke ... 527f.
§ 164 Anspruch auf Rückübertragung ... 533ff.
Sechster Abschnitt. Städtebauförderung
§ 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ... 361ff.
§ 164b Verwaltungsvereinbarung ... 376ff.
Zweiter Teil. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
§ 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ... 647, 631, 633 ff., 645ff.
§ 166 Zuständigkeit und Aufgaben ... 637ff.
§ 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger ... 662
§ 168 Übernahmeverlangen ... 658
§ 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich ... 653
§ 170 Sonderregelungen für Anpassungsgebiete ... 646
§ 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme ... 652
Dritter Teil. Stadtumbau
§ 171a Stadtumbaumaßnahmen ... 552 ff., 567ff.
§ 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept ... 572ff.
§ 171c Stadtumbauvertrag ... 587ff.
§ 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen ... 559
Vierter Teil. Soziale Stadt
§ 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt ... 607ff.
Fünfter Teil. Private Initiativen
§ 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht ... 418a
Sechster Teil. Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Zweiter Abschnitt. Städtebauliche Gebote
§ 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot ... 349f.
Siebter Teil. Sozialplan und Härteausgleich
§ 180 Sozialplan ... 295ff.
§ 181 Härteausgleich ... 301ff.
Achter Teil. Miet- und Pachtverhältnisse
§ 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen ... 303
§ 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke ... 304
§ 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse ... 305
§ 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen ... 306f.
§ 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen ... 308
Drittes Kapitel. Sonstige Vorschriften
Zweiter Teil. Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
Vierter Abschnitt. Planerhaltung
§ 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren ... 18
§ 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften ... 18
Viertes Kapitel. Überleitungs- und Schlussvorschriften
Erster Teil. Überleitungsvorschriften
§ 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ... 33, 133
§ 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau und die Soziale Stadt ... 33
a. A. |
anderer Ansicht |
Abl. |
Amtsblatt |
Abl. EG |
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften |
ABM |
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen |
Abs. |
Absatz |
Abt. |
Abteilung |
abzgl. |
abzüglich |
AG |
Aktiengesetz |
AHG |
Altschuldenhilfegesetz |
AHGV |
Altschuldenhilfeverordnung |
AllMBl. |
Allgemeines Ministerialblatt |
a. M. |
anderer Meinung |
AmtsBl. |
Amtsblatt |
AN-Best |
Allgemeine Nebenbestimmungen |
AO |
Abgabenordnung |
ARGEBAU |
Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und |
Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder |
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Art. |
Artikel |
Aufl. |
Auflage |
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Ausführungsvorschriften |
Az. |
Aktenzeichen |
BauGB |
Baugesetzbuch |
BauGB-MaßnG |
Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch |
BauNVO |
Baunutzungsverordnung |
BauR |
Baurecht |
BauROG |
Bau- und Raumordnungsgesetz |
BauZVO |
Bauplanungs- und Zulassungsverordnung |
Bay. StAnZ |
Bayerischer Staatsanzeiger |
Bay. VBl. |
Bayerische Verwaltungsblätter (Zeitschrift) |
Bay. VGH |
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof |
BBauBl. |
Bundesbaublatt (Zeitschrift) |
BBodSchG |
Bundesbodenschutzgesetz |
Bd. |
Band |
betr. |
betreffend |
Betr. |
Betreiber |
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Bundesfinanzhof |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
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Bundesgerichtshof |
BID |
Business Improvement Districts |
BImSchG |
Bundes-Immissionsschutzgesetz |
BLZ |
Bankleitzahl |
BMBau |
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen |
und Städtebau |
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BNatSchG |
Bundesnaturschutzgesetz |
BR-Drs. |
Drucksachen des Bundesrates |
BRI |
Bruttorauminhalt |
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Baurechtssammlung |
BT |
Deutscher Bundestag |
BT-Drs. |
Drucksachen des Deutschen Bundestages |
BVA |
Bundesvermögensamt |
BVerwG |
Bundesverwaltungsgericht |
BVerwGE |
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts |
BW |
Baden-Württemberg |
BWGemO |
Gemeindeordnung Baden-Württemberg |
BWGZ |
Baden-Württembergische Gemeindezeitung |
bzw. |
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cm |
Zentimeter |
dav. |
davon |
DB |
Deutsche Bahn |
DDR |
Deutsche Demokratische Republik |
d. h. |
das heißt |
DIFU |
Deutsches Institut für Urbanistik (Berlin) |
DIN |
Deutsche Industrienorm |
DM |
Deutsche Mark |
DÖV |
Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift) |
DSchG |
Denkmalschutzgesetz |
dto. |
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DVBl. |
Deutsche Verwaltungsblätter (Zeitschrift) |
E |
Amtliche Entscheidungssammlung |
EAG Bau |
Europarechtsanpassungsgesetz Bau |
EDV |
Elektronische Datenverarbeitung |
EG |
Erdgeschoss |
EStG |
Einkommensteuergesetz |
etc. |
et cetera |
EU |
Europäische Union |
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Euro |
EUGH |
Europäischer Gerichtshof |
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eventuell |
ExWoSt |
Experimenteller Wohnungs- und Städtebau |
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fortfolgende |
Flst. |
Flurstück |
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Flächennutzungsplan |
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Gemeinsames Amtsblatt |
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Gesetzblatt |
Gem. |
Gemeinde |
gem. |
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GemHVO |
Gemeindehaushaltsverordnung |
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Gemeindeordnung |
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Grundgesetz |
ggf. |
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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Gemeindeordnung |
GrEStG |
Grunderwerbsteuergesetz |
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Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe |
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Generalunternehmen |
GVFG |
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz |
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h. M. |
herrschende Meinung |
HmbGVBl. |
Hamburgische Gesetz- und Verordnungsblätter |
HOAI |
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
Hrsg. |
Herausgeber |
i. d. F. |
in der Fassung |
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in der Regel |
INGE |
Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäfts- |
quartieren |
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im Sinne |
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im Sinne des |
InSEK |
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte |
i. V. m. |
in Verbindung mit |
KAG |
Kommunalabgabengesetz |
KAGBW |
Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg |
KE |
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH |
KfW |
Kreditanstalt für Wiederaufbau |
KG |
Kommanditgesellschaft |
KSK |
Kreissparkasse |
KuF |
Kosten- und Finanzierungsübersicht |
KV |
Kommunalverfassung |
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Landesbauordnung |
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Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen |
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Landesentwicklungsgesellschaft |
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Landesförderinstitut |
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Landeshaushaltsordnung |
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Landkreisordnung |
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Lastkraftwagen |
LPlG |
Landesplanungsgesetz |
LPlGBW |
Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg |
LSA |
Land Sachsen-Anhalt |
LSP |
Landessanierungsprogramm |
LSubvG |
Landessubventionsgesetz |
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Landesverwaltungsverfahrensgesetz |
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Ministerialblatt |
MaBV |
Makler- und Bauträgerverordnung |
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Million(-en) |
MK |
Kerngebiet |
M-V |
Mecklenburg-Vorpommern |
MWV |
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr |
NBest |
Nebenbestimmungen |
n. F. |
neue Fassung |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) |
Nr. |
Nummer |
NVwZ |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
NW |
Nordrhein-Westfalen |
o. a. |
oben angegeben |
o. Ä. |
oder Ähnliche(-s) |
ÖbVI |
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur |
OG |
Obergeschoss |
o. g. |
oben genannt(-e, -er, -es) |
ÖPNV |
Öffentlicher Personennahverkehr |
PES |
Programm Einfache Stadterneuerung |
PG |
Projektgesellschaft |
Pkt. |
Punkt |
PKW |
Personenkraftwagen |
PLZ |
Postleitzahl |
PPP |
Public Private Partnership |
R |
Richtlinien |
RAB |
Rechtsaufsichtsbehörde |
RdErl. |
Runderlass |
RL |
Richtlinie |
Rn. |
Randnummer |
ROG |
Raumordnungsgesetz |
RVI |
Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der |
ehemaligen DDR |
|
S. |
Seite |
SEKo |
Arbeitshilfe zur Erstellung und Fortschreibung |
städtebaulicher Entwicklungskonzepte |
|
SEM |
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme |
SEP |
Bund-Länder-Stadt-Entwicklungsprogramm |
Sn-An |
Sachsen-Anhalt |
sog. |
so genannt(-e, -er, -es) |
StAnz. |
Staatsanzeiger |
StBauE |
Städtebauliche Erneuerung |
StBauFG |
Städtebauförderungsgesetz |
StBauFM |
Städtebauförderungsmittel |
StBauFR |
Städtebauförderrichtlinien |
StBauFRBW |
Städtebauförderrichtlinien Baden-Württemberg |
StBauFwV |
Städtebauförderungsverwaltungsvorschrift |
SWK |
Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzept |
T |
Tausend |
TDM |
Tausend Deutsche Mark |
TH |
Treuhand, Treuhänder |
Th |
Thüringen |
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Träger öffentlicher Belange |
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Technischer Überwachungsverein |
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unter anderen, unter anderem |
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Urteil |
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Umsatzsteuerrichtlinien |
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unter Umständen |
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Umweltverträglichkeitsprüfung |
VBlBW |
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg |
(Zeitschrift) |
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vgl. |
vergleiche |
VgV |
Vergabeverordnung |
v. H. |
vom Hundert |
VO |
Verordnung |
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Verdingungsordnung für Bauleistungen |
vorauss. |
voraussichtlich |
VU |
Vorbereitende Untersuchungen |
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Verwaltungsvereinbarung; Verwaltungsvorschrift |
VwGO |
Verwaltungsgerichtsordnung |
VwV |
Verwaltungsvorschrift |
VwVfG |
Verwaltungsverfahrensgesetz |
VwVGebVerm |
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums |
über die Festsetzung von Vermessungsgebühren |
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VwV-StBauE |
Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung |
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Wohnungseigentumsgesetz |
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Wertermittlungsverordnung |
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wegen |
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Wohnungsbauerleichterungsgesetz |
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Wohnungsbaugesetz |
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Wohnungsbindungsgesetz |
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Wohnraumförderungsgesetz |
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Wohnumfeldförderrichtlinien |
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zum Beispiel |
Ziff. |
Ziffer |
ZN |
Zwischennachweis |
ZPO |
Zivilprozessordnung |
z. T. |
zum Teil |
zzt. |
zurzeit |
B/K/K |
Bielenberg/Koopmann/Krautzberger, Städtebauförderungsrecht, Kommentar und Handbuch (Loseblatt) |
B/K/L |
Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, Kommentar, 9. Aufl. 2005 |
Brügelmann |
Brügelmann, Baugesetzbuch, Kommentar (Loseblatt) |
Bunzel/Lunebach |
Bunzel, Arno/Lunebach, Jochen, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, ein Handbuch, DIFU, 1994 |
Burmeister |
Burmeister, Thomas, Praxishandbuch Städtebauliche Verträge, 2005 |
E/Z/B/K |
Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Kommentar (Loseblatt) |
Fieseler |
Fieseler, Hans-Georg, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, 2000 |
Forum |
Forum Baulandmanagement NRW (Hrsg.), Die Zusam menarbeit zwischen Kommunen und Privaten im Rahmen des Stadtumbaus, 2005 |
H/de W |
Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 2004 |
Kleiber |
Kleiber, Wolfgang, Wertermittlung und Stadtumbau, vhw Forum Wohneigentum, 6/2003 |
Köhler |
Köhler, Horst, Stadt- und Dorferneuerung in der kommunalen Praxis, 3. Aufl. 2005 |
Walker |
Walker, Gotthilf, Handbuch Städtebauliche Verträge, 1999 |
Das 1. Kapitel erläutert die Grundsätze der städtebaulichen Sanierung. Es stellt die Sanierung als Gesamtmaßnahme dar, von den Vorüberlegungen, den vorbereitenden Untersuchungen über die Sanierungsverfahren bis zu den Städtebaulichen Verträgen und dem Städtebaulichen Denkmalschutz.
Darüber hinaus wird die Städtebauförderung mit den Städtebauförderungsprogrammen der Bundesländer erörtert.
Das Schema einer chronologischen und vollständigen Darstellung des Sanierungsablaufs veranschaulicht zunächst die Grundzüge der Sanierung:
1
Die einleitenden Grundsätze und Grundlagen der Sanierung sind nach dem Aufbau des BauGB folgende:
2
2. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§ 136). Voraussetzung für die förmliche Festlegung nach § 136 ist: Nach Abs. 2 müssen städtebauliche Missstände1 nachgewiesen werden, zu deren Behebung das Gebiet durch Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll, die einheitlicher Vorbereitung und zügige Sanierungsmaßnahme muss im öffentlichen Interesse liegen.
Die Finanzierbarkeit der Sanierungsmaßnahmen und damit die zügige Durchführung muss gesichert erscheinen. Dies geschieht durch den Nachweis einer Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) nach § 1492 und durch Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm von Bund und/oder Land, wenn nicht die Kommune die Maßnahme selbst finanziert.
3
3. Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137).3 § 137 Abs. 1 Satz 1 regelt die Verpflichtung der Kommune, die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig zu erörtern. Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 sollen die Betroffenen zur Mitwirkung angeregt und beraten werden. Sanierung ohne Einbeziehung der Betroffenen ist nicht denkbar. Deshalb ist sie sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Maßnahmen zu erörtern, die Betroffenen sind zu beraten.
Diese Beteiligungsvorschrift lässt die Beteiligung nach anderen Vorschriften, etwa im Bebauungsplanverfahren oder der Umlegung, unberührt. § 137 schreibt nicht vor, auf welcher Grundlage und in welchem Rahmen die Erörterung erfolgen soll. So kann sie, was die Ziele und die Zwecke der Sanierung angeht, im Rahmen von Bebauungsplänen, aber auch auf der Grundlage informeller Planungen, wie im Rahmen der Erstellung des Sanierungskonzeptes, durchgeführt werden.
Um die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen als Eigentümer, Mieter und Pächter festzustellen und um Aufschlüsse über Nutzungsarten, Gebäudezustände und Haushaltsstrukturen zu erhalten, bietet es sich an, im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen Erhebungsbögen zu versenden. Soweit sich auf Grund der Rücklaufquote der versandten Erhebungsbögen ein repräsentativer Querschnitt ergibt (mindestens 30 % mit entsprechender Streuung), können die Ergebnisse der Beurteilung der angetroffenen Bedingungen und des Umfangs der Mitwirkungsbereitschaft zugrunde gelegt werden.
4
Die Einzelaussagen und persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz.4 Da diese vertraulich zu behandeln sind, werden diese in allgemein zugänglichen Berichten wie vorbereitenden Untersuchungen oder öffentlichen Gemeinderatsvorlagen nicht individualisiert – also benutzerbezogen – vorgestellt.
Es bietet sich an, gleichzeitig die Betroffenen über die vorläufigen Ziele und Zwecke der geplanten Sanierungsmaßnahme zu unterrichten.
Die Erörterung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune, deren Abarbeitung sie aber selbstverständlich auf Sanierungsträger oder andere Beauftragte (§§ 157 ff.) übertragen kann.
Die Form der Erörterung obliegt der Entscheidung der Kommune, nachdem § 137 im Gegensatz zum früheren StBauFG bewusst keine Verfahrensregelungen getroffen hat. Die gewählte Form muss allerdings geeignet sein, die Betroffenen „zu erreichen“, so dass sie – wenn sie es wollen – sich äußern können. Eine Pflicht zur öffentlichen Erörterung besteht nicht. Die Kommune kann auch den Weg wählen, dass auf Grund ortüblicher Bekanntmachung den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich oder zur Niederschrift der Kommune zu äußern; die eingegangenen Stellungnahmen sind mit den Beteiligten zu erörtern. Eine fehlerhafte, weil unterlassene Beteilung bzw. Erörterung mit den Betroffenen führt nur auf dem Weg über die Satzung zu einer Sanktion, evtl. durch Nichtigkeit der Sanierungssatzung. Außerdem kann ein Abwägungsmangel wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung vorliegen.
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4. Auskunftspflicht (§ 138).5 Die Kommune muss sich über die Umstände, die ein Gebiet sanierungsbedürftig macht, Kenntnis verschaffen und eine Vielzahl von Tatsachen ermitteln, um die Sanierung sachgerecht vorbereiten und durchführen zu können. Vor allem diesem Zweck dient die Auskunftspflicht. Es wäre nicht sachgerecht, allein nach Aktenlage oder bloßem Augenschein des Sanierungsträgers die Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes beurteilen zu wollen oder gar Ziele ohne Angaben der Betroffenen festlegen zu wollen.
Die Auskunftspflicht besteht in Gebieten, für die die Kommune die Vorbereitung der Sanierung durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen eingeleitet und den Beschluss ortsüblich bekannt gemacht hat. Sie erlischt mit der förmlichen Aufhebung der Gebiete.
Sachlich erstreckt sich die Auskunftspflicht auf Tatsachen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Hieraus ergibt sich zugleich die Grenze der Auskunftspflicht. Im Rahmen der insoweit erforderlichen besonderen gesetzlichen Ermächtigung bestimmt § 138 Abs. 1 Satz 2 im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, dass hierfür insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verpflichtungen sowie über die örtlichen Bedingungen erhoben werden können und dürfen. Zur Sicherung dieser Daten enthält § 138 Abs. 2 und 3 Regelungen.
Bei Verweigerung des Auskunftsverlangens kann die Kommune das Auskunftsverlangen nur auf Basis eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes durchsetzen. Dessen Erlass steht im pflichtgemäßen Ermessen der Kommune. Das Auskunftsverlangen ist durch eine Zwangsgeldandrohung bewehrt (§ 208).
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5. Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger (§ 139). Die Unterstützungspflicht nach § 139 Abs. 1 richtet sich unabhängig von der namentlichen Nennung im Ergebnis an sämtliche öffentliche Aufgabenträger.
Der Begriff der Unterstützung ist weit auszulegen. Er reicht von der Beratung, Erörterung und sonstigen Kooperation bis zu materiellen Hilfen (z. B. auch durch die Bereitstellung von Grundstücken). Aus der Unterstützungspflicht ergibt sich indes keine Verpflichtung zur Förderung. Diese unterliegt eigenen Grundsätzen und Regelungen des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder.
§ 139 ordnet in Abs. 2 Satz 1 einmal die sinngemäße Anwendung des § 4 über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung an. Zum anderen verpflichtet Abs. 2 Satz 2 diese Träger auch dazu, die Kommune über Änderungen ihrer Absichten zu unterrichten. Aus der sinngemäßen Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 1 ergibt sich, dass die Träger möglichst frühzeitig an der Vorbereitung der Sanierung beteiligt werden sollen, und dies kommt im Rahmen der Vorbereitung der Sanierung in Betracht. Zu beteiligen sind alle Träger, die von der Sanierung berührt werden können.
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Beispiel: Trägerbeteiligung einer vorbereitenden Untersuchung (aus dem Jahr 2004 in BW)
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6. Sanierungsarten. Es werden zwei Arten von Missständen unterschieden, die sich in einem Sanierungsgebiet überlagern können:
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a) Substanzschwächensanierung.