Vorwort
480 Milliarden in fünf Tagen – Das größte Geldwunder der deutschen Geschichte
Geldempfänger I: Die Hypo Real Estate
Geldempfänger II: Das bayerische Desaster
Geldempfänger III: Die IKB und Jörg Asmussen
Geldempfänger IV: Die WestLB
Geldempfänger V: Initiative Finanzstandort Deutschland
Geldempfänger VI: Deutsche Bank
Geldempfänger VII: Commerzbank und Dresdner Bank
Warum es in Deutschland keine Finanzaufsicht mehr gibt
Die Gewinner der Weltfinanzkrise
Wer die Anleihen bekommt
Der Staatshaushalt als Ponzi-System
Das Märchen von der Mittelstandsförderung
Die Lügen des Finanzministeriums
Nur einer wusste es
Das Versagen der deutschen Volkswirtschaftler
Marktwirtschaft – aber bitte nur für die anderen
Wann ist eine Regierung korrupt?
Warum gerade unter Rot-Grün?
Liste der Hauptverantwortlichen
Vergib ihnen, denn sie wussten nicht, was sie tun
Die fünf Irrlehren der Volkswirtschaft
Die Irrlehre vom »Wirtschaftssystem«
Die Irrlehre vom Wachstum
Die Irrlehre vom Markt
Die Irrlehre von Angebot und Nachfrage
Die Irrlehre vom globalen Wettbewerb
Wie eine einzige Reform den Staatshaushalt sanieren könnte
Literaturverzeichnis
Anmerkungen
Sach- und Personenregister
Danksagung
Über den Autor
Hubertus Heil, Generalsekretär der SPD und studierter Politikwissenschaftler sah mich entgeistert an: »Das ist ein schwerwiegender Vorwurf«, sagte er, als ich ihm kürzlich in Frankfurt meine Thesen vortrug.
In der Tat, die hier aufgestellten Thesen sind starker Tobak für all jene, die bisher glaubten, Deutschland sei nur ein Opfer einer Bande von gewissenlosen internationalen Heuschrecken-Bankern, den Verursachern der sogenannten Weltfinanzkrise. Was wird dagegen hier behauptet?
Zum Beleg dieser Thesen werden zahlreiche Äußerungen und Dokumente der Beteiligten zitiert. Damit sich der Leser und Kritiker ein eigenes Bild von den Hintergründen der deutschen Finanzkrise machen kann, werden alle Dokumente als PDF im Internet zum Download bereitgestellt (www.finanzbuchverlag.de/dill). So wird es möglich, sich ein umfassendes eigenes Bild davon zu machen, wie deutsche Beamtenbanker als Big Player auf den internationalen Finanzmärkten mitspielen wollten und als die Lachnummer Stupid German Money endeten.
Man mag meine kritischen Interpretationen vielleicht nicht immer teilen, aber das Archiv gibt die Möglichkeit, sich selbst ein Bild von den Quellen zu machen.
Schließlich geht es mir nicht nur um die Aufdeckung der Missstände und die Benennung der Verantwortlichen, sondern darum, deutlich zu machen, dass nur eine grundlegende Änderung unseres Steuer- und Sozialsystems wieder eine Rückkehr zu den Wurzeln des demokratischen Bürgerstaates ermöglicht.
Einen solchen Vorschlag unterbreite ich hier.
Nur wenn alle Bürger, Arme wie Reiche, wieder Vertrauen in den Staat haben können, wird Deutschland den Staatsbankrott vermeiden können und mit der Besinnung auf die bescheidenen Tugenden des Mittelstandes auch größere Finanz- und Exportkrisen meistern können.
Dr. Alexander Dill im Februar 2009
Wie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz unter Umgehung von Haushaltsordnung und Grundgesetz verabschiedet wurde
Haben Sie oder Ihnen bekannte Unternehmer schon einmal Kredite, Fördermittel oder Bürgschaften bei einer der Landesbanken oder bei der Staatsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt?
Oder bei einer normalen Geschäftsbank? In der Regel werden dafür umfangreiche Unterlagen verlangt, insbesondere ein Geschäftsplan für die nächsten drei bis fünf Jahre, aus dem hervorgeht, wie man gedenkt, das Geld zurückzuzahlen. Die Bearbeitung dieser Unterlagen bis zur Auszahlung dauert mindestens sechs Monate. Die Förderbeamten der KfW mit ihrem Programm »Unternehmerkapital«1 gehen sogar von einem Jahr aus, wenn man die wertvollste Kapitalform, nämlich Eigenkapital bekommen möchte, für das der Kapitalgeber haftet.
Nur mit Eigenkapital lassen sich weitere Kredite beantragen oder Anleihen und Aktien ausgeben, die weiteres Geld ins Unternehmen bringen.
Eigenkapital wird in der Bilanz ausgewiesen und ist der wichtigste Faktor bei der Bewertung eines Unternehmens.
In den Trainings für angehende Selbstständige steht deshalb das Aufstellen eines kaufmännisch qualifizierten Geschäfts- oder Businessplans im Mittelpunkt.
Selbst die kleinsten Selbstständigen werden pädagogisch betreut und sollen einfache Grundfragen beantworten wie:
Wozu brauche ich das Geld eigentlich?
(Geschäftskonzept)
Brauche ich überhaupt das ganze Geld?
(Ausgabenplan)
Wann brauche ich das Geld?
(verschiedene Szenarien)
Wann und wie zahle ich das Geld zurück?
(Einnahmeplan und Tilgung)
Wer nun diesen Satz »Ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan wird nicht aufgestellt« liest2, wird sich fragen, ob es so günstig ist, mit dieser Maxime gleich 480 Milliarden Euro zu beantragen. Überraschung: Es geht nicht nur, sondern der Satz ist Absatz 3 in § 11 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008. Dieser Satz steht nicht etwa im Brief eines autonomen Kulturhauses an einen Kultursenator, sondern im Bundesgesetzblatt!
Und das Gesetz wurde nicht von hausbesetzenden Anarchisten unterschrieben, die sich 50.000 Euro für die Renovierung ihres besetzten Hauses wünschen, nicht von einem Hartz-IV-Empfänger, der für die Anschaffung einer Waschmaschine nachweisen muss, dass er diese auch außerhalb des Ladens gebraucht für 100 Euro bekommt und dafür einen schriftlichen Voranschlag einreichen muss, sondern von Justizministerin Zypries, Bundeskanzlerin Merkel, Finanzminister Steinbrück und dem wohl gestandensten und seriösesten Banker, den Deutschland aufzuweisen hat: Horst Köhler, ehemals Präsident des Deutschen Sparkassenverbandes, ehemals Präsident des Internationalen Währungsfonds, heute Bundespräsident.
Wie konnte es so weit kommen?
Wie kann eine Regierung, die für Kleinstbeträge Polizei und Zoll, Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsstellen auf die Jagd schickt, bei der Vergabe von 480 Milliarden Euro ein solches Gesetz verabschieden? Und wie kann sie dabei alle Regeln kaufmännischen oder gar treuhänderischen Wirtschaftens – das Geld, das die Regierung hier vergibt, gehört ja den deutschen Steuerzahlern beziehungsweise deren Kindern, die es zurückzahlen müssen! – außer Kraft setzen?
Die bisherigen Antworten auf diese Frage waren folgende:
Man könnte nun sagen: Toll, die Regierung handelt in einer sogenannten Finanzkrise genauso unbürokratisch und schnell wie hoffentlich bei einer Flutkatastrophe oder bei einem Erdbeben. Peer Steinbrück steht sozusagen in der Flut maroder Finanztitel wie weiland Helmut Schmidt 1962 an der Außenalster, als die Hansestadt überflutet war.
Die »Weltfinanzkrise« als Naturkatastrophe? So zumindest wird sie von Politikern und Wirtschaftsführern, aber auch von Medien gerne bezeichnet.
Da gibt es dann darwinistische Interpretationen, wie »Der Markt wird durch die Krise bereinigt« und geht daraus »gestärkt« hervor. Dann gibt es die zyklische Betrachtung, die Krise sei ein Tsunami, der dann eben vorbeigehe. Es habe schon immer Krisen gegeben, 1929 zum Beispiel. Oder, so die allerklügsten Kommentatoren, die Krise zeige nur, dass wir bessere Gesetze, mehr Aufsicht und neue Behörden brauchen, die neue Finanzgesetze verabschieden und überwachen. So wird die Finanzkrise zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für etwa 50.000 deutsche Finanzbeamte im Bundesfinanzministerium, in der Bundesbank und in den Landesbanken sowie für die Mitglieder des gerne als »Fünf Wirtschaftsweise« bezeichneten Sachverständigenrates zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die offensichtlich seit 1971 alle geschlafen haben.
In diesem Jahr nämlich wurde mit dem sogenannten BrettonWoods-Abkommen die Goldparität des Dollars abgeschafft.
Ob dies, wie einige Fachleute sagen, zur Finanzierung des Vietnamkriegs geschah, oder – was eigentlich gleichbedeutend ist – als Freibrief für das Gelddrucken in New York dienen sollte, sei dahingestellt.
Die Bundesrepublik Deutschland begann erst im Jahr 1960, die Grundsätze kameralistischer Haushaltsführung zu verlassen und – wenn auch im bescheidenen Ausmaß – Schulden aufzunehmen. Die »harte D-Mark« war bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 2002 selbst dann noch ein Symbol für eine gesunde Währung, als die deutsche Staatsschuld bereits die magische Marke von 1 Billion Mark überschritten hatte.
Aber keine der Schuldenaufnahmen bewegte sich außerhalb des Haushaltsplans des Bundes, und selbst die Mindereinnahmen aus Steuervergünstigungen seit 1964 werden vom Bundesfinanzministerium in einem 163 Seiten langen Bericht auf den Euro genau aufgelistet.3 Zwar lässt sich aus diesen Vergünstigungen nur ein kleiner Teil der Bundesschuld ableiten (worauf wir später noch kommen werden), aber zumindest gibt es noch einen Zusammenhang zwischen Bundeshaushalt und Bundesschuld.
Was aber, wenn die sogenannte Finanzkrise keine unvorhersehbare Naturkatastrophe war? Wenn Beamte und Wirtschaftsforscher systematisch Falschinformationen über das Wirtschafts- und Finanzsystem verbreitet haben, wenn in Jahrzehnten in Zusammenspiel von Regierung und Finanzwelt ein System von Korruption geschaffen wurde, das sich gerade in dieser Krise am besten bewährt und dem die Finanzkrise höchst gelegen kommt?
Oder, ganz anders gefragt: Qui bono? An wen gehen eigentlich die 480 Milliarden?
Wie mir Susanne Mehldorn, die aus der Bundesbank abgestellte Beamtin und Pressesprecherin des SoFFin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) mitteilte, wurden die 80 Milliarden, die der SoFFin noch für »Risikoübernahme durch Erwerb von Problemaktiva«4 in petto hat, bisher nicht beantragt (Stand 12.02.2008).
Den Antragstellern erscheint es begreiflicherweise viel interessanter, zunächst die Garantien für das Eigenkapital zu bekommen, als unter hohem Verlust einen Problemkreditnehmer an den deutschen Steuerzahler zu schicken.
Der SoFFin hat ein fast unwiderstehliches Angebot gemacht, sodass selbst gesunde Geschäftsbanken – wie etwa die Deutsche Bank – unter dem Druck der eigenen Aktionäre stehen, es anzunehmen.
»Her mit der Staatsknete!«, rufen nun all jene, die über Jahrzehnte die Privatisierung aller staatlichen Unternehmen und die Deregulierung der Finanzmärkte forderten, die über die hohe Steuerbelastung klagten, verursacht durch einen gierigen und verschwenderischen Staat. Nun stehen sie alle in der ersten Reihe bei »Hartz V«, wo jeder Empfänger – wie erwähnt ohne Wirtschafts- oder Haushaltsplan – gleich mehr als eine Milliarde abrufen kann.
Noch nie hat ein Staat einigen Bürgern ein derartiges Angebot gemacht und über jede demokratische Kontrolle hinweg in einem Sondergesetz – man könnte auch sagen: Ermächtigungsgesetz – die Bereitstellung dieser unvorstellbaren Summe verfügt. Die Worte zur Verabschiedung dieses Gesetzes des ursprünglich einmal von den deutschen Bürgern gewählten Bundestages sollen hier durchaus in voller Länge zitiert werden, denn sie kennzeichnen wie die deutsche Wiedervereinigung eine historische Zäsur: Erstmals spielen die bisherigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland keine Rolle mehr. Sie sind nur noch lästiges, zu beseitigendes Beiwerk, wie man der hier veröffentlichten Mitteilung des Deutschen Bundestages5 entnehmen kann (Achtung, das ist keine Satire!).
Kurzer Verfahrensweg beim Finanzmarktstabilisierungsgesetz – Wie der Bundestag ein Gesetz schnell auf den Weg bringen kann
Ist ein schnelles Handeln des Bundestages gefragt, wie in der derzeitigen Finanzmarktkrise, kann der Gesetzgeber ein eilbedürftiges Gesetz auch in kürzester Zeit auf den Weg bringen. Das gehört zur parlamentarischen Praxis und ist von der Verfassung so gewollt. So hat der Bundestag am Mittwoch, dem 15. Oktober 2008, erstmals das zwei Tage zuvor von der Bundesregierung angekündigte Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes beraten. Bereits am Freitag, dem 10. Oktober, ist das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) (16/10600) in namentlicher Abstimmung verabschiedet worden und konnte – nach Zustimmung des Bundesrates – sofort in Kraft treten.
Der Gesetzentwurf hat dabei von der ersten bis zur dritten Lesung die in der Geschäftsordnung des Bundestages vorgeschriebenen Stationen der Gesetzgebung eingehalten.
Verzicht auf Fristen
Anders als im Grundgesetz sind in der Geschäftsordnung des Bundestages Fristen für die Beratung von Gesetzentwürfen vorgesehen. Wenn es die Lage erfordert – wie im aktuellen Fall – können Gesetzentwürfe schneller beraten werden, sofern mindestens zwei Drittel der Abgeordneten einem Fristverzicht zustimmen. In der Praxis werden Absprachen über Fristen fast immer einvernehmlich zwischen allen Fraktionen beschlossen. Dabei gehört dann auch der Verzicht auf Fristen zur parlamentarischen Praxis.
Minderheitenrechte
Selbstverständlich muss der Bundestag auch bei schnellen Gesetzgebungsverfahren die Mitwirkungsrechte aller Beteiligten beachten. Die Abgeordneten haben dabei nicht nur im Plenum und den Fachausschüssen, sondern auch durch ihre Arbeit in den Fraktionen Gelegenheit, auf Gesetze einzuwirken. Die Oppositionsfraktionen werden an allen Verfahrensentscheidungen beteiligt. Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht zum Schutz der Opposition Minderheitenrechte vor, mit denen diese auf ein Verfahren einwirken kann. So kann bei Ausschussberatungen ein Viertel der Ausschussmitglieder verlangen, dass eine öffentliche Anhörung angesetzt wird.
Im Bundestag darf auch jeder Abgeordnete in der zweiten Lesung eigene Änderungsanträge stellen. Im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit in der jetzigen Situation waren sich alle Fraktionen darüber einig, auch nach Annahme von Änderungsanträgen, wie hier von Bündnis 90/Die Grünen, in der zweiten Lesung noch am Freitag in die dritte und abschließende Beratung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes einzutreten.
Zeitplan des Gesetzesvorhabens zur Stabilisierung des Finanzmarktes
Der aktuelle Gesetzentwurf (16/10600) wurde am Mittwoch in erster Lesung beraten und in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen, der ihn zusammen mit dem Rechts-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss im Anschluss an die Plenarsitzung beriet. Der Haushaltsausschuss formulierte am selben Tag eine Beschlussempfehlung (16/10651). Nach intensiven Gesprächen und bei einvernehmlichem Wunsch aller Fraktionen nach einem zügigen Gesetzesbeschluss wurde auf eine Anhörung verzichtet. Am Freitag erfolgte die abschließende Beratung des Gesetzes im Plenum des Bundestages und die Verabschiedung.
Zustimmung des Bundesrates
Dem Bundesrat wurde das Gesetz unverzüglich zugestellt, denn auch er musste dem Gesetz zustimmen. Der Bundesrat kam am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen, um über das vom Bundestag angenommene Gesetz zu beraten, allerdings nur deshalb, weil kein Bundesland dem eilbedürftigen Verfahren widersprochen hatte. In die aktuellen Beratungen war der Bundesrat eingebunden, die Verhandlungen mit den Ländern liefen parallel.
Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten
Nach der Gegenzeichnung wurde am Freitagnachmittag das Gesetz von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet. Am Samstag konnte so das Finanzmarktstabilisierungsgesetz in Kraft treten.
Hier stellen sich uns folgende Fragen: Welche Voraussetzungen mussten geschaffen werden, damit es so weit kommen konnte? Wer sind die Hauptprotagonisten der Geber und Empfänger dieser Beträge?
Die hier aufgestellte These ist die, dass die Bereitstellung dieser 480 Milliarden der vorerst letzte Schritt eines gigantischen Raubzuges ist.
Dieser gilt bereits seit Jahrzehnten der deutschen Staatskasse, die sich längst nur noch aus den Steuern und Abgaben der Niedrigverdiener refinanziert und all jene von Steuern und Abgaben befreit, die den Mechanismen der Märkte von vorneherein nie ausgeliefert sind: Sie sind zu 100 % identisch mit den Gebern und Empfängern der 480 Milliarden.
Lohnabhängige, Kleinaktionäre und Mittelstand sind Opfer dieses Raubzuges, indem ihre Aktien um oft 90 % (so die »Volksaktie« Telekom) abgewertet wurden, sie als Sozialhilfeempfänger 18,25 %6 Zinsen für ihren Dispo bei der noch immer zu 30 % staatlichen (KfW) Postbank bezahlen müssen oder sie als Betrüger behandelt werden, wenn sie ein Geschäftsdarlehen über 100.000 Euro beantragen.
Am Ende werden wir zumindest wissen, wie es zu dieser jeden Rahmen sprengenden Geldvergabe kam, wer sie warum herbeigeführt hat und wer die Geldempfänger sind.