Brandschutzbeauftragte erwartet eine attraktive, bedeutende und verantwortungsvolle Aufgabe. Ständig gibt es in Unternehmen sicherheitstechnische und brandschutztechnische Fragen zur Verfahrenstechnik, der Organisation, zum Verhalten im Brandfall, zu baulichen Belangen oder auch zur Gebäudetechnik. Brandschutzbeauftragte müssen beweisen, dass sie diese Fragen beantworten können – in Gesprächen mit fachvorgesetzten Produktionsleitern, Werkstattmeis-tern, Arbeitern, Mitgliedern der Geschäftsleitung, Architekten, Behördenvertretern oder Hausverwaltern. Es geht um Maßnahmen baulicher Art, um technische Anschaffungen oder auch um organisatorische Dinge, wie z.B. die brandschutzkonforme Gestaltung der Arbeitsumgebung. Neben gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Fluchtweglängen oder Brandabschnittsbereiche sind insbesondere auch Erfahrungswerte von Bedeutung. Die vorliegenden Prüfungsfragen und Antworten halten hierzu umfangreiches Wissen bereit.
Antworten auf die Fragen des Brandschutzes sind oft nicht absolut richtig oder absolut falsch, und es wird Sachkundige geben, die bestimmte Sachverhalte anders einstufen, aus anderem Sichtwinkel wahrnehmen oder weitere Alternativen sehen. Der Autor ist daher bemüht, soweit möglich ein breites Spektrum an Antwortmöglichkeiten abzudecken und eine sachgerechte Ori-entierung zu bieten. Es kommt darauf an, die Antworten zu verstehen. Nichts soll stupide ohne zu hinterfragen auswendig gelernt werden. Viele Fragen sind jedoch mit gesundem Menschen-verstand, andere wiederum mit angeeignetem Fachwissen zu beantworten.
Mit dieser Neuauflage wird das bekannte Fachbuch Friedl/Friedl, „Der Brandschutzbeauftragte – Grundwissen für Ausbildung und Praxis“, ideal ergänzt. Exakt 800 Prüfungsfragen und Ant-worten machen das notwendige Wissen für die Prüfung zum/zur Brandschutzbeauftragten transparent. Inhaltlich orientiert sich das Werk an der aktuellen Ausbildungsvorgabe DGUV-Information 205-003. Die überarbeitete Neuauflage enthält neben diversen Aktualisierungen und Ergänzungen neu eingefügte Fragen zum Thema „Brandgefahr von Lithium-Ionen-Batterien“. Bewährt hat sich das separate Lösungsheft zum Herausnehmen. So gelingt ein noch schnellerer Abgleich mit den korrekten Antworten. Erneut gilt ein ganz besonderer Dank dem Fachbeirat, der sich bereit erklärt hat, auch bei dieser Neuauflage mitzuwirken und das Buch noch besser zu machen. Die konstruktiven Hilfen wurden aufgegriffen und an geeigneter Stelle in diesem Werk eingebracht.
München im Frühjahr 2020 |
Der Autor |
Wolfgang J. Friedl, Dr.-Ing., geb. 1960. Studium Sicherheitstechnik mit den Schwerpunkten Brandschutz und Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen; Promotion in Magdeburg; Beratender Ingenieur, seit 1996 Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik mit den Schwerpunkten Brand-, Einbruch-, Arbeits- und EDV-/RZ-Schutz, München; Brandschutzkonzepte für Sonderbauten; Beratung Brandschutz und Regulierung Brandschäden weltweit für international agierende Industrieversicherungen; Referent und Schulungsleiter bei Seminaren und Sicherheitskongressen der Industrie sowie bei Ausbildungsakademien und Universitäten; tätig als Dozent und Modulleiter der DIPLOMA-Hochschule; bekannter Autor zahlreicher Fachpublikationen der Sicherheitstechnik.
Martin Amler, geb. 1975. Ausbildung im Maschinenbau (Maschinen und Systemtechnik). Laufbahnausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Zusatzstudium an der Hochschule Esslingen (Zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger Brandschutz). Gründung eines Büros für Brandschutzplanung. Laufbahnausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Einsatzleiter vom Dienst und Sachgebietsleiter Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz). Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Giovanni Aichele, geb. 1961. Feuerwehrlaufbahn: 1991 Kommandant der FFW Lautrach, 1993 Dozent der VBG Lautrach, 2003 Brandschutzbeauftragter der Fa. Goldhofer mit allen Rechten und Pflichten. 2006 Fachkreisbrandmeister Unterallgäu, zuständig für die Ausbildung; Basis-Grundausbildung Truppführer, Fahrzeugmaschinisten und Feuerwehrführerscheinausbildung (131 Wehren). Auszeichnungen: Bayrisches Steckkreuz (höchste Bayr. Feuerwehrauszeichnung) durch Innenminister Joachim Hermann, Ehrenkreuz in Silber des Bezirksfeuerwehrverbandes Schwaben. Seit 1990 Fa. Goldhofer, Meister im Stahlbau.
In der Abschlussprüfung ist üblicherweise ein schriftlicher Fragenkatalog abzuarbeiten sowie eine mündliche Prüfung abzulegen. Darüber hinaus kann es noch eine Gruppenarbeit geben, oder aber diese Gruppenarbeit wird als mündliche Prüfung angesehen. Die schriftliche Ab-schlussprüfung für zukünftige Brandschutzbeauftragte umfasst mindestens 60 Fragen, die sich anteilmäßig auf die folgenden Stoffgebiete beziehen. Nach der DGUV-Information 205-003 lässt sich von folgender Verteilung ausgehen (an dieser Gewichtung orientiert sich auch der Um-fang der nachfolgenden Kapitel), geringe Abweichungen sind jedoch üblich und erlaubt:
Inhalte |
Fragen |
Rechtliche Grundlagen |
4 |
Brandlehre |
3 |
Brand- und Explosionsgefahren |
7 |
Baulicher Brandschutz |
8 |
Anlagentechnischer Brandschutz |
8 |
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung |
2 |
Organisatorischer Brandschutz |
16 |
Brandschutzmanagement |
8 |
Behörden, Feuerwehren, Versicherungen |
4 |
Summe |
60 |
Somit kommt man auf 60 Fragen. Zu diesen Bereichen gibt es im folgenden Kapitel Prüfungsfra-gen sowie die entsprechenden Antworten im beigelegten Lösungsheft. Diese Prüfungsfragen können einem sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden. Vor allem in der mündlichen Prüfung geht es den Prüfern darum, dass man ein Gefühl für den Brandschutz erkennen lässt, dazu ein paar Beispiele:
Um zu bestehen, sind insgesamt mindestens 60 % der Fragen richtig zu beantworten (≥ 36). Die Fragen sollen zu 90 % so gestellt sein, dass man ankreuzt, und 10 % werden durch Sätze beant-wortet. Einige der Fragen zum Ankreuzen müssen so gehalten sein, dass mindestens eine der drei oder vier vorgegebenen Antwortmöglichkeiten richtig ist. Manche Fragen geben mit der Formu-lierung bereits vor, ob die Antwort ein Kreuz oder mehrere Kreuze erfordert. Beispiele dazu:
Lesen Sie die Fragen genau durch, um zu verstehen, was gemeint ist. Lassen Sie keine Miss-verständnisse aufkommen, erkennen Sie nicht vermeintliche Fehler oder Doppeldeutigkeiten in der Fragestellung, entdecken Sie nicht den berühmten, seltenen Ausnahmefall. Es soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Fragen nicht „hinterhältig“ sind, sondern vielleicht von einem Techniker oder Ingenieur formuliert wurden und deshalb eventuell teilweise – streng formaljuristisch – angreifbar wären. Wenn Sie viermal im Jahr eine Überprüfung vorzunehmen haben, reicht die Antwort „viermal im Jahr“ – ein Jurist wird „vierteljährlich“ oder „quartalbe-zogen“ antworten, denn viermal im Jahr kann auch am 02. 01. um 09.00 Uhr, um 11.00 Uhr, um 15.00 Uhr und um 17.00 Uhr sein.
Schauen Sie genau hin, aus welcher fachlichen Richtung Ihr Prüfer kommt, denn jeder hat im Brandschutz seine Vorlieben. Ein Feuerwehrmann wird sich freuen, wenn Sie mit Begriffen wie DL, DN 100, TLF oder HLF etwas anfangen können. Ein Mitarbeiter einer Feuer-Industrieversicherung möchte vermehrt etwas über Brand- und Komplextrennwände hören, über Möglichkeiten der Rabattierung oder über andere versicherungsrechtliche Belange. Ein Mi-tarbeiter einer Berufsgenossenschaft wird, anders als der Versicherungsingenieur, sich primär für Personenschutz und weniger um Betriebsunterbrechungs-(BU)-Schäden interessieren. Stammt ein Prüfer aus dem Bereich des Arbeitsschutzes, wird ihm die Arbeitsstättenverordnung bekannter sein als die jeweilige Landesbauordnung. Manche Prüfer kommen von Errichter-firmen für Brandmeldeanlagen und werden über Sprinklerschutz oder baulichen Brandschutz weniger wissen wollen. Auch gibt es Fachlehrer, die noch Fachwissen von früher vertreten und neue Erkenntnisse nicht akzeptieren oder nicht kennen. Sie wollen ja nicht den Prüfer belehren, sondern die Prüfung bestehen. Dazu ein paar Beispiele:
Abschließend noch ein Tipp: Versuchen Sie nicht, zu viele der nachfolgenden Fragen hinterei-nander zu beantworten, denn irgendwann lässt die Konzentration nach. Da in der Prüfung ca. 60 Fragen gestellt werden, können Sie diese Zahl als Maßstab verwenden. Manche Fragen sind iden-tisch, nicht aber die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten. Und manche Fragen sind nur schein-bar identisch. Lesen Sie die Fragen ganz genau durch, damit Sie diese auch wirklich zu 100 % verstanden haben. Damit allein vermeiden Sie schon bis zu 10 % der Fehler (Erfahrungswert).
An Stellen im Buch, wo geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unter-bleiben, sind ausdrücklich stets alle Geschlechter angesprochen.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
3. Auflage, 2020
Print ISBN 978-3-415-06790-5
E-ISBN 978-3-415-06792-9
© 2011 Richard Boorberg Verlag
E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara
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Titelfoto: © Paolo Gallo – stock.adobe.com
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart
Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden
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A. Einleitung
B. Prüfungsfragen
1. Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften
2. Brandlehre
3. Brand-/Explosionsgefahren und Brandrisiken
4. Baulicher Brandschutz
5. Anlagentechnischer Brandschutz
6. Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
7. Organisatorischer Brandschutz
8. Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren, Versicherungen
9. Bebilderte Situationen
C. Antworten zu den Prüfungsfragen — Lösungsheft
1. Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften
2. Brandlehre
3. Brand-/Explosionsgefahren und Brandrisiken
4. Baulicher Brandschutz
5. Anlagentechnischer Brandschutz
6. Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
7. Organisatorischer Brandschutz
8. Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren, Versicherungen
9. Bebilderte Situationen
Prüfung für Brandschutzbeauftragte
800 Fragen und Antworten
Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl
Beratender Ingenieur
Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik, München
3., überarbeitete und erweiterte Auflage, 2020
Frage 1.
G
Frage 2.
B
Frage 3.
A
Frage 4.
B
Frage 5.
C
Frage 6.
B
Frage 7.
B, C
Frage 8.
D
Frage 9.
B, C
Frage 10.
B
Frage 11.
D
Frage 12.
A
Frage 13.
B
Frage 14.
B
Frage 15.
C
Frage 16.
C, D
Frage 17.
D
Frage 18.
√ Arbeitsstättenverordnung |
|
√ Landesbauordnung |
|
√ Arbeitsstättenverordnung |
|
√ BG-Bestimmung |
|
√ Bauordnung |
|
√ Arbeitssicherheitsgesetz |
|
√ Betriebssicherheitsverordnung |
|
√ Strafgesetzbuch |
Frage 19.
E, F
Frage 20.
A, B
Frage 21.
B
Frage 22.
B
Frage 23.
A
Frage 24.
E
Frage 25.
A
Frage 26.
B, E
Frage 27.
A
Frage 28.
A
Frage 30.
A
Frage 31.
B
Frage 32.
C
Frage 33.
A
Frage 34.
A
Frage 35.
Richtig sind: I, K, L und O.
Falsch sind demzufolge: A, B, C, D, E, F, G, H, J, M und N.
Frage 36.
A, B, C, D
Frage 37.
B
Frage 38.
C
Frage 39.
C
Frage 40.
C
Frage 41.
A
Frage 42.
A, B, C, D
Frage 43.
A, B
Frage 44.
A, B, C
Frage 45.
A, B, C, D, E
Frage 46.
TRBS 400, TRBS 800, TRGS 509, TRGS 510, ASR A 1.3, ASR A 2.2, ASR A2.3, ASR A 3.4/3, …
Frage 47.
A, B
Frage 48.
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie; Leitungsanlagen-Richtlinie; Lüftungsanlagen-Richtlinie; Systemböden-Richtlinie; Lager-Richtlinien; Industriebau-Richtlinie; …
Frage 49.
Landesbauordnung; Betriebssicherheitsverordnung; BG-Bestimmungen; Arbeitssicherheitsgesetz; Arbeitsschutzgesetz; VdS-Vorgaben; Versammlungsstättenverordnung; Garagenverordnung; TRGS; TRBS; ASR …
Frage 50.
DGUV Vorschrift 1; …
DGUV Informationen 205-001; 205-002; 205-003; 205-023; …
DGUV Regeln 100-001; 110-002; 100-500; …
DGUV Grundsätze 300-001; 309-006; 310-001; …
Frage 51.
B
Frage 52.
D
Frage 53.
B
Frage 54.
A
Frage 55.
A
Frage 56.
B
Frage 57.
C
Frage 58.
C
Frage 59.
A
Frage 60.
C
Frage 61.
C
Frage 62.
C
Frage 63.
A |
Deutsches Institut für Normung |
B |
Europanorm |
C |
Technische Regel |
D |
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes |
E |
Landesbauordnung |
F |
Berufsgenossenschaft |
G |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung |
Frage 64.
A |
Technische Regel Gefahrstoffe |
B |
Technische Regel Betriebssicherheit |
C |
Arbeitsstättenregeln |
D |
Technische Regel Anlagensicherheit |
E |
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen |
Frage 65.
A |
Tür (Feuerschutzabschluss), Feuerwiderstand jeweils in min. |
B |
Wand (ggf. auch eine Glasscheibe, die nicht ausreichend Wärmestrahlung durchlässt, um ein Feuer auf der dem Feuer abgewandten Seite an leichtentflammbaren Gegenständen zu entfachen), Feuerwiderstandszeit in min. |
C |
Glasscheibe, die nicht ausreichend die Wärmestrahlung zurückhält (d.h. leichtentflammbare Gegenstände können auf der dem Feuer abgewandten Seite entzündet werden); Feuerwiderstandsdauer in min. |
D |
Lüftungsklappe für 30/90 min. geprüft. |
E |
Kabelschott für 90 min. getestet. |
F |
Dicht und selbstschließend (für eine Tür), meist 3-seitig. |
G |
Rauchschutz (für eine Tür), 4-seitig. |
H |
Strom- oder Datenleitung, die 30/90 Minuten ein definiertes Feuer aushält und noch funktioniert. |
I |
Installationskanal für Strom- oder Datenleitungen (Feuerwiderstand in min.). |
Frage 66.
A |
A = Kein Beitrag zum Brand |
B |
B = Sehr begrenzter Beitrag zum Brand |
C |
C = Begrenzter Beitrag zum Brand |
D |
D = Hinnehmbarer Beitrag zum Brand |
E |
E = Hinnehmbares Brandverhalten |
F |
F = Keine Leistung festgestellt |
G |
s = Rauchentwicklung |
– s1 = Gering |
|
– s2 = Mittel |
|
– s3 = Hoch |
|
H |
fl = Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge |
I |
d = brennendes Abtropfen: |
– d0 = Nicht innerhalb 10 min. |
|
– d1 = wie d0, Nachbrennzeit > 10 s |
|
– d2 = Keine Leistung festgestellt |
Frage 67.
A |
7 m. |
B |
7 m |
C |
7 m |
D |
13 m |
E |
22 m |
Frage 68.
F 60 (hochfeuerhemmend) statt F 90 (feuerbeständig)
Frage 69.
Feuerbeständig, nicht brennbar, mechanisch erhöht stabil, über Dach geführt (30 cm nach LBO, 50 cm nach IndBauRL) oder beiderseitig mindestens 50 cm und mindestens feuerbeständig ausgebildet; alle Öffnungen selbstschließend und mindestens feuerbeständig ausgeführt.
Frage 70.
A |
Nicht brennbare Baustoffe |
B |
Brennbare und nicht brennbare Baustoffe |
C |
Brennbare Baustoffe |
Frage 71.
A |
ArbSchG = Arbeitsschutzgesetz |
B |
VVB = Verordnung zur Verhütung von Bränden (Bayern) |
C |
ASiG = Arbeitssicherheitsgesetz |
D |
ArbStättVO = Arbeitsstättenverordnung |
E |
ASR = Arbeitsstättenregel |
F |
BetrSichVO = Betriebssicherheitsverordnung |
G |
LAR/LARL = Leitungsanlagenrichtlinie |
H |
LüARL = Lüftungsanlagenrichtlinie |
I |
HHBO/HHRL = Hochhausbauverordnung/Hochhausbaurichtlinie |
J |
IndBauRL = Industriebaurichtlinie |
K |
GaVO/GaStellV = Garagenverordnung/Garagen- und Stellplatzverordnung |
L |
VkVO = Verkaufsstättenverordnung |
M |
VersStättVO = Versammlungsstättenverordnung |
N |
FeuVO = Feuerungsverordnung (Heizungen) |
O |
StGB = Strafgesetzbuch |
P |
OWiG = Ordnungswidrigkeitsgesetz |
Frage 72.
A |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift |
B |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Information |
C |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Regel |
D |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Grundsatz |
Frage 73.
A
Frage 74.
A |
Materialprüfanstalt |
B |
Deutsches Institut für Bautechnik |
C |
Einheitstemperaturkurve |
D |
Probable maximum loss (GAU = Größter Anzunehmender Unfall) |
E |
Arbeitssicherheitsschutzausschuss(sitzung) |
Frage 75.
A |
R = Tragfähigkeit |
B |
E = Raumabschluss |
C |
I = Isolation |
D |
M = mechanisch stabil |
E |
Feuerwiderstandsdauer in min |
Frage 76.
A |
Natürliche Rauchabzugsanlage (alte Bezeichnung) |
B |
Maschinelle Rauchabzugsanlage (alte Bezeichnung) |
C |
Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (neue Bezeichnung) |
D |
Maschinelles Rauch- und Wärmeabzugsgerät (neue Bezeichnung) |
Frage 77.
A |
Brandschutzordnung |
B |
Handfeuerlöscher |
C |
Wandhydrant |
D |
Explosion, Explosionsgefahr, Explosionsschutz |
E |
Untere Explosionsgrenze |
F |
Obere Explosionsgrenze |
G |
Response time index (Ansprechverhalten für Sprinklerköpfe) |
Frage 78.
A |
parts per million |
B |
Maximale Arbeitsplatzkonzentration (alte Bezeichnung, wird aber noch teilweise verwendet). |
C |
Arbeitsplatzgrenzwert |
D |
Lautstärke, logarithmisch gemessen. Dezibel, Filter A, dem menschlichen Gehör nachempfunden. |
Frage 79.
C
Frage 80.
A, C, D
Frage 81.
A |
Z.B. Ex-Schutz-Dokument erstellen. |
B |
Z.B. Brandschutztüren an vorgegebenen Stellen einbauen. |
C |
Z.B. mit der Kombination Rauchmelder-Elektromagnet aufgehaltene Brandschutztüren nachts schließen. |
D |
Z.B. Gefahrenminderungsmaßnahmen treffen. |
Frage 82.
Begehungen, Schulungen, Gespräche mit den Vorgesetzten, Versicherungsbedingungen lesen, sicherheitstechnische Einrichtungen erfassen/warten lassen, Abfallbeseitigung/-lagerung prüfen, Gefährdungsbeurteilungen prüfen, Gaslager kontrollieren, brennbare Flüssigkeiten erfassen…
Frage 83.
C
Frage 84.
C, D
Frage 85.
Behauptung |
Richtig |
Falsch |
Sprinkleranlagen können Vollbrände zuverlässig löschen |
√ |
|
Sprühflutanlagen sind ideal für EDV-Anlagen |
√ |
|
In Fluchtwegen darf man nichts lagern |
√ |
|
Anlagentechnische Gebäudebestandsteile müssen geprüft werden |
√ |
|
Brandschutzbeauftragte tragen erheblich Verantwortung |
√ |
|
Zum Löschen kann man auch Halone oder Halogene verwenden |
√ |
|
Brennbare Flüssigkeiten verdunsten nach oben |
√ |
Frage 86.
A, B, D
Frage 87.
A, B, C, D
Frage 88.
B, D, E, F
Frage 89.
C
Frage 90.
D
Frage 91.
E
Frage 92.
H
Frage 93.
A
Frage 94.
B
Frage 95.
A
Frage 96.
C
Frage 97.
B
Frage 98.
B
Frage 99.
C
Frage 100.
A
Frage 101.
B
Frage 102.
C
Frage 103.
A
Frage 104.
A
Frage 105.
C, D
Frage 106.
B
Frage 107.
C, D, E
Frage 108.
B
Frage 109.
B
Frage 110.
E
Frage 111.
A
Frage 112.
C
Frage 113.
E
Frage 117.
C
Frage 118.
B, D
Frage 119.
B, C, D
Frage 120.