Inhaltsverzeichnis
Titel
Impressum
Vorwort
Einleitung
Kapitel 1 - Sie haben eine Stiftungsidee - wie geht es weiter?
Was bietet Ihnen eine Stiftung?
Wann sollten Sie über eine Alternative nachdenken?
Die Alternativen
Selbstständige oder treuhänderische Stiftung - welche passt zu Ihnen?
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Stiftungen
Gründungszeitpunkt
Wie kann (ein kleines) Stiftungskapital wachsen?
Kapitel 2 - Stiftungszweck und Stiftungsstrategie
Stiftungszweck: Auftrag an die Stiftungsorgane
Der Stiftungszweck als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung
Checkliste: Ist Ihr Stiftungszweck praxistauglich?
Die Formulierung des Stiftungszwecks in der Satzung
Wie beantragt man die Gemeinnützigkeit?
Kapitel 3 - Gesetzliche Anforderungen an Gründung und Verwaltung einer Stiftung
Die juristischen Grundlagen: selbstständige und treuhänderische Stiftung
Wer kann eine Stiftung gründen?
Die selbstständige Stiftung - Gründung und Verwaltung
Die treuhänderische Stiftung - Gründung und Verwaltung
Kapitel 4 - Vermögensausstattung und -bewirtschaftung
Wie viel Kapital sollte mindestens eingebracht werden?
Was kann als Stiftungsvermögen eingebracht werden?
Kann Stiftungsvermögen verbraucht werden?
Was bedeutet der Grundsatz der Vermögenserhaltung?
Wie muss das Stiftungsvermögen verwaltet werden?
Welche Beträge müssen ausgeschüttet, welche können angespart werden?
Kann eine Stiftung auch Unternehmer sein?
Kapitel 5 - Steuerrechtliche Aspekte
Steuervorteile für Stifter und Spender
Die Besteuerung der Stiftung
Die Besteuerung der Leistungsempfänger (Destinatäre)
Besteuerung der Empfänger des Familiendrittels
Kapitel 6 - Erbrechtliche Aspekte
Testamentarische Errichtung
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. §§ 2303 ff., 2325 ff. BGB
Unternehmensnachfolge
Anhang
Autorin und Autoren
Vorwort
Stiften ist wohl die eleganteste Form, nachhaltig in die Förderung des Gemeinwohls zu investieren. Die Gründung einer Stiftung ist einerseits viel leichter, als man es sich häufig vorstellt. Weder braucht man ein riesiges Vermögen, noch muss man sich um alles selbst kümmern. Auf der anderen Seite ist eine Stiftung nur dann erfolgreich, wenn Zweck, Organisation und Programmgestaltung den Stifterwillen optimal umsetzen. Dabei werden viele wichtige Entscheidungen vor der Gründung gefällt.
Dieser Ratgeber unterstützt Stifterinnen, Stifter und ihre Berater bei der Vorbereitung einer Stiftungsgründung. Neben den rechtlichen und steuerlichen Grundlagen erfahren Sie Grundlegendes zur strategischen Ausrichtung Ihrer Stiftung. Ausführlich stellen wir die selbstständige (rechtsfähige) und die treuhänderische (unselbstständige) Stiftung vor. Beide Formen haben ihre Stärken. Wir zeigen Ihnen, welche für Sie die richtige ist.
Inhalt und Ziele des »Ratgeber Stiften«
Mit diesem Ratgeber
• zeigen wir Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten des Stiftungswesens auf,
• geben wir Ihnen Entscheidungshilfen für Ihr Vorhaben, zum Beispiel zur richtigen Stiftungsform, und
• machen wir Sie mit den wesentlichen Schritten und Fragen der Vorbereitung, Gründung und Verwaltung einer Stiftung vertraut.
Der Ratgeber ist in zwei Abschnitte gegliedert:
• Kapitel 1 und 2 beschäftigen sich mit der Planung, also mit Ziel, Zweck und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Stiftung. Die Eckpunkte der Stiftungsplanung werden konkret, praxisorientiert und ohne juristische Details erläutert.
• Kapitel 3 bis 6 behandeln die juristischen und steuerlichen Fragen, die bei der Stiftungsgründung zu beantworten sind.
Um Ihnen stets aktuelle Informationen zum Thema Stiften bieten zu können, haben wir die Internetseite www.ratgeber-stiften.de eingerichtet. Dort halten wir für Sie Informationen, Mustertexte und Adressen bereit, die den Inhalt dieses Ratgebers ergänzen und vertiefen.
Bertelsmann Stiftung - Kompetenzzentrum Stiftungsentwicklung
Der »Ratgeber Stiften« baut auf dem Wissen und den Erfahrungen der Bertelsmann Stiftung auf, die seit mehreren Jahren ein Kompetenzzentrum Stiftungsentwicklung unterhält. Unser Ziel ist es, Stifter und Stiftungen in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Reihe »Ratgeber Stiften« ist ein wichtiger Bestandteil unseres Bemühens, einen leistungsfähigen Stiftungssektor zu schaffen.
Der zweite Band der Reihe bietet Ihnen ausführliche Informationen, Beispiele und Entscheidungshilfen zur erfolgreichen Projekt- und Fördertätigkeit (Ratgeber Stiften, Band 2: Strategieentwicklung - Förderprojekte - Öffentlichkeitsarbeit). Band 3 informiert Sie praxisnah über die beste Gremienstruktur für Ihre Stitung und gibt Hinweise für die Arbeit mit Gremien, Ehrenamtlichen, Mitarbeitern und Beratern (Ratgeber Stiften, Band 3: Stiftungsorgane - Gremienentwicklung - Mitarbeiter). Weitere Bände in dieser Reihe sind in Vorbereitung.
Wir danken Dr. Alexandra Schmied herzlich für ihre Anregungen und die kritische Durchsicht des Manuskripts. Julia Eschenbruch war eine unschätzbare Hilfe beim Lektorat und Layout des Texts - vielen Dank auch dafür.
Petra Meyer
Christian Meyn
Karsten Timmer
Einleitung
Was ist eine Stiftung?
Auf diese Frage gibt es zwei Antworten:
1. Ihre Stiftung ist das, was Sie daraus machen.
2. Eine Stiftung ist die rechtliche Gestalt, die Sie Ihrer Stiftungsidee verleihen.
Wesensmerkmale: Vermögen, Zweck, Organisation
Stiftungen bieten Ihnen reichhaltige Gestaltungsmöglichkeiten. Deswegen sehen auch alle Stiftungen unterschiedlich aus. Einige Wesensmerkmale haben sie jedoch gemeinsam:
• Stiftungen haben ein Vermögen. Das kann groß oder klein sein, aus Immobilien, Wertpapieren oder Bargeld bestehen. Im Normalfall wird das Stiftungsvermögen auf Dauer erhalten. Der Zweck der Stiftung wird nur aus den Erträgen gefördert.
• Stiftungen haben einen Zweck. Der Stiftungszweck wird von dem Stifter oder den Stiftern bei der Gründung festgelegt und kann später nur ausnahmsweise geändert werden. Stiftungen können auch mehrere Zwecke fördern. 95 Prozent aller Stiftungen verfolgen einen gemeinnützigen Zweck, zum Beispiel die Förderung von Bildung und Ausbildung. Im Gegenzug werden sie von fast allen Steuern befreit.
• Stiftungen haben eine Organisation. Die Stiftung hat keine Mitglieder und keine Eigentümer - sie gehört sich gewissermaßen selbst. Damit sie handeln kann, muss sie durch Organe vertreten werden, normalerweise durch einen Vorstand. Sie kann aber auch andere Gremien, Mitarbeiter oder sogar eine eigene Verwaltung haben. Diese Struktur legen Sie bei der Gründung fest.
Die konkrete rechtliche Form kann sehr unterschiedlich sein. Selbstständige Stiftungen sind rechtsfähige juristische Personen, die staatlich anerkannt und beaufsichtigt werden. Treuhänderische (unselbstständige) Stiftungen werden durch Vertrag gegründet. Stiftungen können auch in Form der GmbH, als Verein oder sogar als Aktiengesellschaft errichtet werden.
Die Rechtsform ist aber gar nicht entscheidend. Es kommt auf die Verbindung von Zweck, Vermögen und Organisation an - damit bekommt Ihre Stiftungsidee Gestalt. Diese wird bei der Stiftungsgründung festgelegt. Das bedeutet: Sinnvolles Stiften will gründlich vorbereitet sein! Bei der Gründung stellen Sie die Weichen dafür, dass Ihre Stiftung ein Erfolg wird. Genau dabei unterstützt Sie dieser Ratgeber.
Grundentscheidungen werden in der Satzung festgehalten
Sobald die Ziele und Zwecke einmal festgelegt sind, verselbstständigt sich die Stiftung: Weder der Stifter selbst noch die Organe der Stiftung können Einfluss auf die Festlegungen nehmen, unter denen die Stiftung errichtet wurde. Diese Grundentscheidungen werden in einem Gründungsdokument, der Satzung, festgehalten. Hier legen Sie fest, welchen Zwecken das Stiftungsvermögen dienen soll - dem Umweltschutz, der Altenhilfe, der Bildung, der Völkerverständigung etc. Die Satzung ist für die Organe der Stiftung verbindlich. So wird sichergestellt, dass der Stifterwille auf Dauer beachtet wird, auch über die Lebenszeit des Stifters hinaus.
Auf einen Blick:
• Es gibt vor allem zwei Stiftungsformen: die selbstständige und die treuhänderische Stiftung.
• Für alle Stiftungen gelten dieselben Prinzipien: Eine Stiftung
➟ hat ein eigenes Vermögen, das einem bestimmten Zweck dauerhaft gewidmet ist, und
➟ verfügt über ein Mindestmaß an Organisation.
• Der Stifter widmet sein Vermögen unwiderruflich einem bestimmten Zweck.
• Wichtigster Maßstab für das Handeln der Stiftung ist der Stifterwille, wie er in der Satzung festgehalten ist. Die Organe einer Stiftung führen den Stifterwillen aus, ändern diesen aber nicht.
• Eine Stiftung arbeitet nur mit den Erträgen des Stiftungsvermögens. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt unangetastet.
• Eine Stiftung kann für private oder gemeinnützige Zwecke errichtet werden. Nur gemeinnützige Stiftungen erhalten Steuerbefreiungen.
Verbreitete Irrtümer über Stiftungen
Wer weiß schon genau Bescheid über Stiftungen? Hier folgen zehn verbreitete Meinungen - und die Gründe, weshalb fast alle falsch sind.
1. »Nur sehr reiche Menschen können stiften.«
Falsch! Stiften kann man schon mit einem kleinen Betrag. Richtig ist: Eine Stiftung gibt nur ihre Zinsen aus, das Vermögen wird nicht angetastet. Deswegen ist es gut, wenn sie ein großes Vermögen hat, das viele Erträge abwirft. Aber schon mit kleinen Summen kann man viel Sinnvolles tun. Außerdem kann man sich mit seinem Geld an einer fremden Stiftung beteiligen oder mit anderen gemeinsam stiften. Stiftungen können auch Spenden und Fördermittel für ihre Zwecke sammeln und um Zustiftungen werben, die ihr Kapital erhöhen.
2. »Um Stifter zu werden, muss man erst mal sterben.«
Falsch! Heute werden bei weitem die meisten Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Das hat den Vorteil, dass der Stifter die Stiftung mit seinem Vorbild prägen kann. Manche Stifter fangen auch erst einmal klein an und erhöhen später das Vermögen. Richtig ist aber: Stiftungen existieren auch nach dem Tod des Stifters weiter und bewahren sein Lebenswerk und sein Andenken. Darüber hinaus können Stiftungen auch von Todes wegen (testamentarisch) errichtet oder als Erben eingesetzt werden.
3. »Stiftungen sind ein Steuersparmodell.«
Falsch! Wer etwas stiftet, trennt sich endgültig von diesem Vermögen. Richtig ist: Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen kann der Stifter oder Spender innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben geltend machen. Auf diese Einkünfte zahlt er dann keine Steuern. Richtig ist auch, dass Stiftungen, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen, keine Steuern zahlen.
4. »Wenn ich meine Stiftung nicht mehr mag, löse ich sie einfach wieder auf.«
Falsch! Bei der Stiftungsgründung geht das Vermögen endgültig in das Eigentum der Stiftung über. Die Auflösung ist nur ganz ausnahmsweise mit Genehmigung der Behörde möglich. Das Vermögen fällt dann zumeist an eine andere Stiftung oder den Staat. Treuhänderische Stiftungen können zwar unter bestimmten Umständen leichter aufgelöst werden, aber das Vermögen fällt dann an einen anderen gemeinnützigen Träger.
5. »Stiftungen werden immer auf ewig errichtet.«
Falsch! Das Stiftungsrecht ist heute nach allgemeiner Überzeugung nicht ganz so unflexibel, wie häufig gedacht wird. Bei geeigneter Gestaltung ist auch eine Stiftung auf Zeit oder eine Verbrauchsstiftung möglich, bei der das Stiftungsvermögen nach und nach ganz für den Zweck verbraucht wird. Richtig ist: Stiftungen können nicht für ganz kurzfristige oder einmalige Zwecke errichtet werden.
6. »Nur Menschen aus Fleisch und Blut können stiften.«
Falsch! Auch Unternehmen, Vereine, Kirchengemeinden und andere juristische Personen können eine Stiftung gründen, wenn ihre jeweilige Satzung das zulässt.
7. »Stiftungen sind wichtig, weil der Staat immer weniger Geld hat.«
Nicht ganz falsch. Aber: Der Staat gibt jedes Jahr viel mehr Geld aus, als alle deutschen Stiftungen zusammen an Vermögen haben. Wenn der Staat sparen muss, können Stiftungen also nur ganz vereinzelt mit den Erträgen ihres Vermögens einspringen. Auf der anderen Seite ist es Stiftungen möglich, ihre Mittel unabhängig von Politik und Mehrheiten dort einzusetzen, wo sie es für sinnvoll halten, Experimente zu wagen und Innovationen voranzutreiben. Von Stiftungen finanzierte oder betriebene Modellprojekte geben beispielsweise Anhaltspunkte dafür, wie staatliche Mittel zukünftig besser eingesetzt werden können.
8. »Bei Stiftungen geht es nur um Geld.«
Falsch! Richtig ist: Stiftungen brauchen ein Vermögen, um aus den Erträgen ihre Arbeit zu finanzieren. In erster Linie geht es aber um die Person des Stifters, seine Werte, seine Ideen. Die eigene Stiftung bietet eine Möglichkeit, einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten und diesen nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.
9. »Stiftungen sind demokratisch.«
Falsch! Stiftungen haben keine Mitglieder. Bei der Stiftungsgründung legt der Stifter fest, welchem konkreten Zweck das Vermögen gewidmet wird. An diese Festlegung sind die Stiftungsorgane später gebunden. Sie können nur noch darüber entscheiden, wie der Stifterwillen umgesetzt werden soll. Richtig ist aber, dass der Stifter den Organen einen weiten Ermessensspielraum einräumen kann, damit sie flexibel auf Veränderungen reagieren können.
10. »Das Stiftungs- und Steuerrecht ist unflexibel und unverständlich.«
Leider richtig - wenn man nur ins Gesetz schaut. In Wirklichkeit bieten das Stiftungsrecht und das Steuerrecht sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten, die sich einem bei der Lektüre von Gesetzen, Durchführungsverordnungen und Mustersatzungen nicht ohne weiteres erschließen. Aber: Letztlich dienen alle rechtlichen Instrumente nur dazu, dem Willen des Stifters dauerhaft Ausdruck zu verleihen.
Kapitel 1
Sie haben eine Stiftungsidee - wie geht es weiter?
In diesem Kapitel
• erfahren Sie, welche Möglichkeiten eine Stiftung Ihnen bietet,
• lernen Sie Gestaltungsmöglichkeiten und Alternativen im Überblick kennen und
• erfahren Sie, warum Sie Ihre Stiftung schon zu Lebzeiten gründen sollten, auch wenn Sie Ihr Vermögen erst von Todes wegen zuwenden wollen.
In diesem Kapitel erfahren Sie...
Was bietet Ihnen eine Stiftung?
Jede Stiftung ist einzigartig. Jeder Stifter schafft aus seiner individuellen Situation heraus, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen, eine ganz neue Institution.
Eine Stiftung, egal ob selbstständig oder treuhänderisch, bietet dem Gründer viele Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten, die sich zum Teil von anderen gemeinnützigen Organisationsformen unterscheiden.
• Persönliches Engagement
In einer Stiftung kann der Stifter seinem Bedürfnis, für das Gemeinwohl tätig zu werden, Raum geben. Denn eine Stiftung vermittelt einen unmittelbaren persönlichen Bezug zum eigenen gemeinnützigen Engagement und ermöglicht eine optimale Kontrolle über die Verwendung der Mittel.
Der Stifter kann so seiner Dankbarkeit, seinem Verantwortungsgefühl, seiner Betroffenheit, seiner Heimatverbundenheit oder seiner Hilfsbereitschaft ideal zur Geltung verhelfen. Eine Stiftung kann das eigene Lebenswerk über den eigenen Tod hinaus sichern. Mancher Stifter betrachtet die Stiftungsgründung als Anfang einer zweiten Karriere nach dem Berufsleben. Aber auch viele Initiativen von jungen Menschen führen heute zur Gründung einer Stiftung.
• Nachhaltige Verwirklichung einer gemeinnützigen Idee
Eine Stiftung ist wie keine andere Organisationsform in der Lage, langfristige Ziele zu erreichen und nachhaltig auf Probleme einzugehen. Kontinuierliche Erträge aus dem Grundstockvermögen gewährleisten auf Dauer die Leistungsfähigkeit.
• Besonders vorteilhafte steuerliche Möglichkeiten
Eine Stiftung ist kein Steuersparmodell für den Stifter, denn er überträgt sein Vermögen für immer auf die gemeinnützige Stiftung. Innerhalb gewisser Grenzen kann er diese Zuwendung aber von seinen Einkünften abziehen und zahlt darauf dann keine Steuern. Stiftungsgründer und Zustifter dürfen einmal in zehn Jahren bis zu eine Million Euro als Sonderausgaben abziehen. Dazu kommen die allgemeinen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen. Damit sind Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen steuerlich deutlich stärker begünstigt als jede andere Art des gemeinnützigen Investments.
• Erbgestaltung