
Erschließung zur Verwirklichung städtebaulicher Planung
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Die Erschließung ist eine Voraussetzung für die städtebauliche Zulässigkeit von Vorhaben. Sie gehört zu den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, für deren ordnungsgemäße Wahrnehmung die Gemeinden verantwortlich sind (§ 123 Abs. 1 BauGB). Heutzutage bedienen sich Gemeinden in unterschiedlichem Umfang Privater zur Erfüllung ihrer Erschließungsaufgabe, sei es auf werkvertraglicher Basis, sei es a...
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Die Erschließung ist eine Voraussetzung für die städtebauliche Zulässigkeit von Vorhaben. Sie gehört zu den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, für deren ordnungsgemäße Wahrnehmung die Gemeinden verantwortlich sind (§ 123 Abs. 1 BauGB). Heutzutage bedienen sich Gemeinden in unterschiedlichem Umfang Privater zur Erfüllung ihrer Erschließungsaufgabe, sei es auf werkvertraglicher Basis, sei es a...
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