
Waffenrecht aktuell
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Nationale Umsetzung der EU-Waffenrechtsreform
Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) vom 17.2.2020 erfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Einige Regelungen sind bereits am 20.2.2020 in Kraft getreten, die weiteren treten am 1.9.2020 in Kraft.
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Nationale Umsetzung der EU-Waffenrechtsreform
Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) vom 17.2.2020 erfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Einige Regelungen sind bereits am 20.2.2020 in Kraft getreten, die weiteren treten am 1.9.2020 in Kraft.
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